Wahlkampfkosten schwer überprüfbar

Sieben Millionen Euro darf jede wahlwerbende Partei im Wahlkampf ausgeben. Wer diese Obergrenze überschreitet, riskiert Strafzahlungen. Nach der letzten Nationalratswahl ist es jetzt so weit: Das Team Stronach hat fast doppelt so viel wie erlaubt ausgegeben, die ÖVP um vier Millionen zu viel, die SPÖ war knapp drüber. Der Haken daran: Diese Angaben machen die Parteien selbst, und die können nur schwer überprüft werden.

Wahlplakat

APA/HERBERT NEUBAUER

Morgenjournal, 28.10.2014

Klare Vorschriften

Vorschriftsmäßig bis heute haben die Parteien dem Rechnungshof gemeldet, wie viel sie laut ihrer Rechnung im vergangenen Nationalratswahlkampf ausgegeben haben. Im Gesetz ist genau aufgeschlüsselt, welche Ausgaben da hineingerechnet werden müssen, von Plakaten, Foldern und Postwurfsendungen bis zu Zeitungsinseraten, Internetseiten und Werbespots in Radio, Fernsehen und Kino, von kleinen Wahlgeschenken wie Kugelschreibern bis hin zu Werbeagenturen, zusätzlichem Personal und Personenkomitees.

Laut diesen Angaben hat das Team Stronach fast doppelt so viel ausgegeben wie erlaubt. Auch die ÖVP hat das Sieben-Millionen-Euro-Limit um vier Millionen überschritten, was ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner gestern mit der Vielfalt der Aktivitäten begründet hat. Die SPÖ muss demnach weniger aktiv gewesen sein, denn sie hat laut eigenen Angaben die Kostengrenze nur ganz knapp überschritten und 7,3 Millionen ausgegeben. Bei den Freiheitlichen ist sich die Rechnung gerade noch ausgegangen, 6,9 Millionen Euro soll ihr Wahlkampf gekostet haben. Grüne und NEOS geben an, deutlich unter dem Limit zu liegen.

Grafik der Wahlkampfkosten

APA, Quelle: APA/eigene Angaben der Parteien

Beschränkte Prüfungskompetenz

Der sogenannte Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsgerichtshofpräsidenten Ludwig Adamovich muss nun entscheiden, ob jene Parteien, die sich nicht ans Limit gehalten haben, Strafe zahlen müssen. Wird die Grenze um ein Viertel überzogen, kann die Strafe bis zu zehn Prozent der überzogenen Summe ausmachen, darüber steigt die Strafe bis zu 20 Prozent dieser zweiten überzogenen Summe. Beim Team Stronach könnte die Strafe also etwas mehr als eine Million Euro ausmachen, bei der ÖVP 670.000 Euro, bei der SPÖ 33.000.

Zuvor muss der Rechnungshof die Angaben der Parteien und ihrer Wirtschaftsprüfer bestätigen. Allerdings sind dem Rechnungshof dabei die Hände gebunden: Er darf nicht selbst die Parteifinanzen prüfen, sondern kann nur einen Wirtschaftsprüfer damit beauftragen.