Mietrechtsreform: Bitte warten

Bitte warten heißt es für all jene, die auf die längst überfällige Reform des Mietrechts hoffen. Eigentlich sollte diesen Herbst eine Novelle präsentiert werden, aber davon ist nichts zu sehen. Eine eigens eingesetzte Expertengruppe ist wegen allzu großer Meinungsunterschiede gescheitert. Jetzt beginnt man quasi wieder bei null. Am Zug sind die zuständigen Parlamentsabgeordneten, die sich aber schon in der Vergangenheit nicht einigen konnten. Justizminister Wolfgang Brandstetter will die Hoffnung auf eine Reform dennoch nicht aufgeben.

Morgenjournal, 10.11.2014

Unübersichtlich, zersplittert, auch für Experten nicht leicht zu handhaben. So lässt sich das österreichische Mietrecht umschreiben. Es ist ein Gemisch aus verschiedensten Bestimmungen, teilweise an die 100 Jahre alt. Ein Beispiel: welche Rechte man als Mieter hat, hängt unter anderem davon ab, wie alt das Haus ist, in dem man wohnt, oder wie viele Nachbarn man hat. Das Ganze ist hochgradig reformbedürftig, darin sind sich alle einig. Aber am Wie - da scheiden sich die Geister, und das schon seit Jahren.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sagt, jemand habe einmal gemeint, Politik sei das Bohren dicker Bretter, die Mietrechtsreform sei ein extrem dickes Brett aus Hartholz.

Es sind vor allem die vielen historisch gewachsenen Ungleichheiten, bei denen anzusetzen ist, so der Minister. Es gehe aber prinzipiell um die Frage, wieweit man in den Markt eingreifen solle.

Wichtige Fragen, deren Klärung Brandstetter aber den Bautensprechern im Parlament überlässt. Seine eigene Rolle sieht er eher im Vermitteln. Er könne als Justizminister keine Gesetze erzwingen, aber versuchen Überzeugungsarbeit zu leisten.

Einigung bei Gasthermen und Kellern

Was dem Justizminister Hoffnung gibt: in zwei Teilbereichen konnten sich SPÖ und ÖVP grundsätzlich einigen: so wird festgelegt, dass für die Erhaltung von Gasthermen der Vermieter zuständig ist. Und bei Eigentumswohnungen wird eine Unsicherheit beseitigt bezüglich Wohnungszubehör, also etwa Keller, Gärten oder Garagenplätze, die im Grundbuch nicht einer bestimmten Wohnung zugeordnet sind. Hier soll sichergestellt sein, dass diese Flächen nur vom jeweiligen Wohnungseigentümer benutzt werden können, sofern dies auch im Wohnungseigentumsvertrag so geregelt ist. Dass das aber nur kleine Schritte sind, das ist Brandstetter klar.

Brandstetter hält eine weitergehende Reform durchaus noch für möglich: er sei gedämpft optimistisch. Er könne nur nicht sagen, wann es soweit sein werde.