Dschungel Mietrecht

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben bisher keine Reform des Mietrechts geschafft. Es gehört zu den besonders komplizierten Gesetzesmaterien in Österreich: nur Spezialisten kennen sich einigermaßen aus und Gerichte entscheiden in Streitfällen nicht einheitlich. Für Millionen betroffene Mieter können die jetzt unklar geregelten Fragen schnell viel Geld kosten - wie: was wird zu den Betriebskosten gerechnet, wie hoch darf die Miete sein oder wer zahlt Reparaturen? Sowohl Mieter- wie Vermieter-Vertreter sind unzufrieden mit der Gesetzeslage.

Morgenjournal, 11.11.2014

Der Mietrechtsexperte Walter Rosifka von der Arbeiterkammer fordert in erster Linie ein einheitliches Mietrechtsgesetz für alle: nicht zersplittert in Bereiche, in denen das Gesetz teilweise oder voll angewendet wird, mit Teil-Ausnahmen oder Voll-Ausnahmen und so weiter. Inhaltliche Kernforderung sind Regelungen, wer für Reparaturen zahlen muss und eine klar geregelte Mietzins-Obergrenze. Letztere gibt es zwar aber die Gerichte tun sich schwer es zu vollziehen. Es gebe unterschiedliche Rechtsauslegungen.

Die unklare Rechtslage bedeutet ein Kostenrisiko in Streitfällen, sagt Rosifka. Wer klagt, bleibt möglicherweise auf den Prozesskosten sitzen. Und wer auf Verlängerung seines befristeten Mietvertrages hofft, überlegt sich gut, ob er klagt.

Auf der anderen Seite stehen die Vermieter - auch die sind mit dem bestehenden Mietrecht unzufrieden, sagt Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft. Er fordert unter anderem ein einheitliches Mietrecht, auch rückwirkend für alte, günstige Verträge.

Und die Immobilienwirtschaft ist auch gegen weitere Mietzins-Obergrenzen, sagt Holzapfel. Die würden den Markt verzerren.
Ursprünglich war eine Reform des Mietrechts für
den Herbst angekündigt. Zuletzt hieß es vom zuständigen Justizminister Wolfgang Brandstetter: er könne beim besten Willen nicht sagen, wann es soweit sein werde.