Amtsgeheimnis-Reform enttäuscht Experten

Die Regierung hat gestern die geplante Reform des Amtsgeheimnisses beschlossen. Ab 2016 soll damit ein in der Verfassung abgesichertes Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen gelten, das allerdings durch eine Reihe von Ausnahmebestimmungen beschränkt werden soll. Rechts-Experten sind von dem Gesetzes-Entwurf enttäuscht.

Mittagsjournal, 3.12.2014

Derzeit stehen Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht der Behörden in der Verfassung (Artikel 20) nebeneinander, ein explizites Recht der Bürger auf Informationszugang oder gar Akteneinsicht gibt es nicht. Im Zweifelsfall werden Informationen daher häufig unter Verschluss gehalten. Künftig soll eine Auskunftspflicht für alle Informationen gelten, die nicht konkreten Geheimhaltungsgründen (u.a. außen- und sicherheitspolitische Gründe oder Vorbereitung einer Entscheidung) unterliegen.

Es sei darum gegangen, den "schmalen Grat" zwischen mehr Transparenz und der "Wahrung der Interessen des Einzelnen" und der Betriebe zu bewältigen, sagte Kanzler Werner Faymann (SPÖ) gestern nach dem Ministerrat. "Im Endeffekt ist hier das Recht des Bürgers auf Informationszugang gestärkt worden", meinte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP).

Größere Änderungen zum bereits im März vorgelegten Begutachtungsentwurf gibt es nicht. Damit kommt auch die von Kritikern geforderte "Informationsfreiheitsbehörde" nicht. Eingeklagt werden soll das Recht auf Informationszugang im Streitfall bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verfassungsgerichtshof.