Vorgezogener Wahltag im Burgenland

Der 31. Mai ist Wahltag in der Steiermark und im Burgenland. Aber Bürger und Bürgerinnen können auch schon vorher zur Urne schreiten, nämlich an einem Alternativtermin, dem 22. Mai. Ein solcher zweiter, verkürzter Wahltag ist in der Steiermark schon länger Usus. Jetzt ist es erstmals auch im Burgenland so weit.

Morgenjournal, 2.5.2015

Man will es den Bürgerinnen und Bürgern so leicht wie möglich machen. Wer am 31. Mai verhindert ist, der soll auch schon am 22. Mai, an einem Freitag, am Abend wählen können.

Mindestens zwei Stunden muss dann zumindest ein Wahllokal in jeder Gemeinde offen halten. Fix ist dabei nur die Stunde von 18 bis 19 Uhr.

Noch bis 17. Mai haben die burgenländischen Gemeinden Zeit, ihre Öffnungszeiten festzulegen. Interessierte Bürger und Bürgerinnen müssen sich dann selbst informieren, wann und wo genau sie am 22. Mai wählen können.

Die Landespolitik will mit diesem Alternativtermin den Sinkflug bei der Wahlbeteiligung stoppen - 2010 lag sie bei gut 77 Prozent.

Ausgezählt werden die Stimmen vom 22. Mai gemeinsam mit den anderen Stimmen am 31. Mai, so bleibt das Wahlrecht gewahrt.

Gleichzeitig mit dem Burgenland wählt die Steiermark - ebenfalls zuerst am 22. Mai und am 31. Mai als dem regulären Wahlsonntag. Bei den Steirern hat dieses Modell schon Tradition: Den ersten vorgezogenen Termin gab es hier bei der Landtagswahl 2005.