Debatte um strenges Staatsschutzgesetz

Nach den Anschlägen von Paris drängt die ÖVP nun auf das schon länger geplante Staatsschutzgesetz zur Terror-Bekämpfung. Das neue Gesetz soll es der Polizei leichter machen, bevor eine Straftat begangen wird, einzuschreiten. Auch sollen die Ermittlungsdaten länger gespeichert werden dürfen, weshalb Datenschützer und Juristen vor einem zu starken Eingriff in die Grundrechte warnen. Auch der Regierungspartner SPÖ sieht keinen Grund zur Eile und noch Änderungsbedarf.

Morgenjournal, 17.11.2015

Die Polizei hätte auch gern mehr Mittel; mehr Personal, und mehr rechtliche Möglichkeiten. Die Regierung hat schon länger ein neues Staatsschutzgesetz in Arbeit. Jetzt will die ÖVP keine Zeit verlieren. Aber an den Zweifeln hat sich nichts geändert: wie sehr darf man die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken, auf Kosten von Sicherheit, die es zu 100 Prozent sowieso nicht geben kann. SPÖ und ÖVP sind sich uneinig.

Ab Mitte 2016

So unterschiedlich fallen die Urteile der Regierungsparteien zum Entwurf des Staatsschutzgesetzes aus.
ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka: der Entwurf sei brauchbar und gut. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder: es sei von Anfang an klar gewesen, dass es einige Schwächen im Entwurf gibt.

Worum geht es: Die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung drohender Terroranschläge oder von Cyberkriminalität werden neu geregelt und auf einen kleineren Teil der Polizei konzentriert. Es werden also die Befugnisse für den Großteil der Polizistzen eingeschränkt, für die mehreren 100 Verfassungsschützer werden sie aber ausgeweitet. Sie dürfen künftig früher als bisher gegen verdächtige Personen vorgehen. Auch dürfen Vertrauenspersonen, sogenannte V-Leute, die keine Polizisten sind, in Organisationen eingeschleust werden, um zum Beispiel sogenannte Schläfer ausfindig zu machen.

Und die Behörden dürfen Ermittlungsergebnisse nicht mehr nur 9 Monate, sondern zwei Jahre lang speichern, bei Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium auch bis zu 6 Jahre. Mit ein Grund, warum Kritiker vor einem Spitzelstaat und einem zu weitreichenden Eingriff in die Grundrechte warnen.

Der Gesetzesentwurf liegt seit dem Sommer im Innenausschuss im Parlament. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka drückt nun nach den Anschlägen von Paris aufs Tempo: „die Experten der Sicherheitsbehörden sagen, die jetzigen Instrumente reichen nicht aus, deshalb ist keine Zeit zu verlieren“.

Denn durch das neue Gesetz könnten zum Beispiel auch Dschihadisten, die aus Syrien nach Österreich zurückkehren, besser überwacht werden, sagt Lopatka: mit dem Instrument könne man gegen die latente Gefahr in Europa vorgehen. Dass Bürgerrechte durch das Gesetz eingeschränkt werden, etwa durch stärkere Kontrollen, müsse man angesichts der Gefahrenlage zumindest vorübergehend in Kauf nehmen, fügt Lopatka hinzu.

Die SPÖ hat dem Entwurf im Ministerrat im Juni freilich schon zugestimmt, vor dem Parlamentsbeschluss fordert SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder jetzt aber noch Änderungen: die parlamentarische Kontrolle sollte noch geregelt werden. Wie die genau aussehen soll, lässt Schieder offen. Von einem Zeitdruck bei den Verhandlungen hält der SPÖ-Klubobmann allerdings nichts: die Koalitionspartner sollten sich nicht gegenseitig unter Druck setzen.

Außerdem gelte der Zeitplan der Ministerin. Laut dem Entwurf des Innenministeriums soll das neue Staatsschutzgesetz Mitte 2016 in Kraft treten.