Griss für Fairness-Abkommen

Gestern Abend hat Irmgard Griss ihre Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten im Internet bekanntgegeben, heute nun die Pressekonferenz der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes; sie wünscht sich Fairness und Transparenz, sagt Griss, mehr als eine Million Euro sollte der Wahlkampf nicht kosten. Antreten will sie, weil sie überzeugt ist etwas bewegen zu können.

Irmgard Griss

APA/HERBERT NEUBAUER

Mittagsjournal, 18.12.2015

Irmgard Griss, die am Donnerstagabend ihre Kandidatur für die Bundespräsidentschaftskandidatur 2016 bekannt gegeben hat, tritt für ein "Fairness- und Transparenzabkommen" im Wahlkampf ein. Dieses sollen alle Kandidaten einhalten, erklärte sie bei einer Pressekonferenz am Freitag. Die ehemalige OGH-Präsidentin sprach sich auch für eine Kostengrenze für den Wahlkampf bei einer Million Euro aus.

Sie habe beschlossen, bei der Wahl anzutreten, "weil ich überzeugt bin, dass ich etwas bewegen kann", sie sei unabhängig und niemandem verpflichtet, bekräftigte Griss. Die Wahl soll von "Fairness und Transparenz" geprägt sein, daher schlage sie ein entsprechendes Abkommen vor, das alle Kandidaten unterzeichnen sollen.

Wahlentscheidend müsse die Persönlichkeit der Kandidaten sein, der Wahlkampf dürfe "keine Materialschlacht" werden, forderte Griss. Das Abkommen sieht daher vor, dass es etwa keine Inserate, keine Postwurfsendungen oder Wahlgeschenke gibt. Weiters müsse der Umgang im Wahlkampf "ein fairer und positiver", "kein untergriffiger" sein: "Kein negative campaigning", so Griss: "Die Privatsphäre der Kandidaten muss respektiert werden."

Ein Bundespräsident könne nur dann glaubwürdig sein, wenn er oder sie ein Vorbild an Transparenz ist, so Griss. Sie fordert daher völlige Transparenz bei der Kampagnenfinanzierung und die Offenlegung aller Wahlkampfspenden: "Egal in welcher Höhe." Das Abkommen sollten ihrer Meinung nach alle Kandidaten unterschreiben. Auch sprach sie sich für "spürbare Sanktionen" aus, etwa in Form von Geldstrafen. Mögliche Verstöße prüfen sollte ein Schiedsgericht, in das jeder Kandidat ein Mitglied entsendet, erklärte die frühere OGH-Präsidentin. (Text: APA, Red. Audio: ORF)