Verfassungsgericht gibt grünes Licht für ELGA

Der umstrittene Elektronische Gesundheitsakt (ELGA) hat kurz nach seinem Start im Dezember bereits den Verfassungsgerichtshof beschäftigt. Dieser lehnte nun eine Beschwerde gegen ELGA ab - eine Entscheidung, die die Patientenanwaltschaft beinahe euphorisch feiert. Man gehe nun davon aus, dass damit klargestellt ist, dass ELGA verfassungskonform ist.

Morgenjournal, 25.2.2016

Ein Tiroler Arzt wollte sich von Elga abmelden - und zwar ohne amtlichen Lichtbildausweis. da das nicht möglich war, reichte der Mann eine Beschwerde ein. Begründung: die Abmeldung werde unnötig erschwert. Darüber hinaus gebe es auch deutliche Bedenken im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Beschwerde nun aber abgelehnt.
Der Sprecher der Patientenanwälte Gerald Bachinger fordert jetzt, dass Elga rascher umgesetzt wird. Denn: die Kernargumente gegen die elektronische Gesundheitsakte seien vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden, sagt Bachinger. Die Wahrscheinlichkeit, dass Elga vollständig verfassungskonform sei, ist gestiegen.

Beim Verfassungsgerichtshof sieht man das nicht ganz so: eine inhaltliche Entscheidung über den Sachverhalt habe es gar nicht gegeben. das heißt: weitere Verfassungsklagen mit anderen Beschwerden seien durchaus möglich.

Patientenanwalt Bachinger erwartet dennoch aufgrund der aktuellen Entscheidung ein Bekenntnis der Ärztekammer zu Elga, denn die Verfassungskonformität sei nun bestätigt.

Bei der Ärztekammer Wien heißt es jedenfalls auf Nachfrage: man plane derzeit keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Elga. die Kritik an der elektronischen Gesundheitsakte bleibe aber weiter bestehen.