Wahlkarten per Unterschrift zu beantragen

"Die Beantragung einer Wahlkarte hat zwingend durch den Wahlberechtigten selbst zu erfolgen." Diese Aussage in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Bundespräsidentenwahl dürfte Auswirkungen für künftige Wahlen haben. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer sagt, Sammelbestellungen von Wahlkarten, etwa für Bewohner von Pflegeheimen seien unzulässig. Und die beiden Verfassungsrechtler Öhlinger und Funk geben ihm Recht. Entscheidend dürfte die eigenhändige Unterschrift sein bei der Bestellung der Wahlkarte.

Mittagsjournal, 15.9.2016

Wahlkarte

ORF/URSULA HUMMEL-BERGER

Weder sind telefonische Wahlkartenbestellungen möglich laut der Verfassungsgerichtshofs-Entscheidung, noch Sammelbestellungen von Spitälern oder Pflegeheimen, letzteres ist zwar eine Interpretation von FPÖ-Anwalt Böhmdorfer. Und der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sagt dazu: „er hat damit recht, dass der Wähler die Wahlkarte selbst beantragen und unterschreiben muss“. Wenn unterschrieben ist, kann die Bestellung auch jemand anderer wie ein Sachwalter zur Post bringen. Aber statt der besachwalteten Person zu unterschreiben sei ausgeschlossen.

Die angebliche bisherige Praxis in Wien, wie sie gestern bei einer Veranstaltung mit FPÖ-Anwalt Böhmdorfer thematisiert wurde, dass Heimbewohner nur gefragt würden, ob sie eine Wahlkarte wollen und dann eine Wahlkarten-Bestellung erfolge, wäre laut Öhlinger nicht rechtskonform. Aber es sei schwer überprüfbar, denn man könne es per Brief oder Internet bestellen.

Entscheidend sei an sich aber die eigenständige Unterschrift, sagt auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Ausgeschlossen von Wahlen wären laut Öhlinger also Personen, die nicht mehr imstande sind, ihre Unterschrift zu leisten.

Öhlinger und Funk gehen nun davon aus, dass bei künftigen Wahlen wieder verstärkt sogenannte fliegende Wahlkommissionen den Bewohnern von Heimen und Spitälern Besuche abstatten werden und es beim Umgang mit Wahlkarten Änderungen geben wird. Denn freilich gebe es sonst Möglichkeiten für die Beeinspruchung von Wahlergebnissen. Wobei Öhlinger aber nicht glaubt, dass derartige Rechtswidrigkeiten wirklich ein Wahlergebnis beeinflussen könnten.

Eine weitere Reaktionen gibt es vorerst von der Caritas: Besachwaltete Personen von Wahlen auszuschließen, wie das zuletzt der freiheitliche Abgeordnete Harald Vilimsky angedacht habe, das lehnt die Caritas ab. Aber ohne Zweifel müsse das Wahlrecht geheim und persönlich ausgeübt werden. Der ehemalige SPÖ-Minister und Vizepräsident des Pensionistenverbandes Rudolf Edlinger sieht auch in den Böhmdorfer-Aussagen einen Angriff auf das Wahlrecht von pflegebedürftigen und behinderten Menschen.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung betont: Besachwaltete Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung dürfen in Österreich wählen - und daran dürfte sich grundsätzlich auch nichts ändern.