Toni Sailer

APA/Roland Schlager

Journale

Justizakt Toni Sailer - Verdacht eines Übergriffs nie ganz aufgeklärt

In der Debatte um sexuelle Übergriffe im Bereich des Schisports tauchte nun ein Justizakt über einen der ganz Großen auf. Der 2009 verstorbene Jahrhundertsportler Toni Sailer wurde 1974 im damals noch kommunistischen Polen vor einem Weltcuprennen festgenommen - wegen Verdachts der Vergewaltigung.

Österreichische Medien bezeichneten ihn später als "freigesprochen" und "rehabilitiert". Dem Justizakt zufolge stimmt das so aber nicht ganz. Offenbar hatte die österreichische Politik für Sailer interveniert - und es wurde nie geklärt, ob es sich um einen Übergriff oder gar um eine Falle für Sailer gehandelt hatte. Die Rechercheplattform "Dossier", die Tageszeitung "Der Standard" und Ö1 Reporter Bernt Koschuh haben recherchiert.

Morgenjournal | 17 01 2018

Bernt Koschuh

Interviewsituation

Rudolf Müllner und Bernt Koschuh

ORF

Mittagsjournal | 17 01 2018

Der Sporthistoriker Rudolf Müllner meint, die Vorwürfe wurden zwar nie ganz geklärt, die neuen Informationen werden aber nicht dazu führen, dass Sailer von seinem Podest als Nationalheld gestürzt wird.

Bernt Koschuh

Akteneinband

ORF

Der Justizakt aus dem österreichischen Staatsarchiv.

Festnahme im März 1974

Im März 1974 wird Toni Sailer - damals Direktor des österreichischen Schiverbands - kurze Zeit vor einem Weltcup-Slalom in Zakopane in Polen festgenommen. Die österreichische Botschaft wird sofort aktiv und Außenminister Rudolf Kirchschläger gibt das ok, dass die Republik 100.000 Schilling Kaution für Sailers Freilassung zahlt. Das geht aus dem nun im Staatsarchiv entdeckten damaligen Akt des österreichischen Justizministeriums hervor. Zum Zustandekommen von Kaution und rascher Freilassung Sailers heißt es im Akt:

"Die österreichische Botschaft intervenierte mit großem Nachdruck bei der Staatsanwaltschaft in Zakopane und im polnischen Außenministerium."

Anklageerhebung in Polen

Doch in der Folge kommt es in Polen laut dem Akt zu einer Anklage gegen den damals 38-jährigen Sailer - wegen angeblicher Vergewaltigung einer 28-jährigen Polin. Die Frau hatte demnach Anzeige erstattet und wurde - dem Akt zufolge - verletzt:

"Das Nachweismaterial in dieser Sache lässt schließen, dass die Handlung des Toni Sailer folgende Körperschädigungen zur Folge hatte: Prellungen in der Steißbeingegend, Blutgeschwulste und Bisswunden am Oberarm."

Der Vorfall soll sich in einem Hotel ereignet haben, Sailer war demnach stark betrunken und zwei Jugoslawen, Mitarbeiter einer Schischuhfirma, hätten - so der Vorwurf damals - die Frau an den Beinen gehalten.

  • Schriftstück

    Brief der österreichischen Botschaft in Warschau an das Bundesminsterium für Auswärtige Angelegenheiten vom 11. März 1974

    ORF

  • Schrifstück

    Beschluss über die Zuweisung an das Vojwodschaftsgericht in Krakau (Übersetzung der österreichischen Botschaft, Warschau vom 28.5. 1974)

    ORF

  • Schriftstück

    Bericht des Militärverteidigers an die österreichische Botschaft vom 3. Juni 1974.

    ORF

|

Einstellung des Verfahrens nach politischer Intervention?

Sieben Monate später erklärt der damalige ÖSV-Präsident Kurt Schlick, das Verfahren sei eingestellt. Österreichische Medien berichten dann, Sailer sei rehabilitiert, freigesprochen vom Vorwurf, angeblich eine Prostituierte vergewaltigt zu haben. Ganz so stimmt das dem Akt zufolge nicht, also den Informationen zufolge, die das Justizministerium damals über die österreichische Botschaft in Polen bekam. Demnach war dort vorübergehend gar eine Anklage wegen Gruppenvergewaltigung angedacht. Dann aber hatte sich laut Akt die Generalprokuratur in Polen eingeschaltet und übrig blieb der Vorwurf der leichten Körperverletzung. Im Akt heißt es:

"Zu Vorstehendem möchte die Botschaft bemerken, dass die Haltungsänderung der polnischen Behörden einerseits auf den bevorstehenden Besuch des polnischen Ministerpräsidenten in Österreich, andererseits auf die persönliche Kontaktnahme des Botschaftsangehörigen zurückzuführen sein dürfte."

Toni Sailer

APA/AFP

Toni Sailer 1956 bei den Olympischen Winterspielen in Cortina d'Ampezzo

Das angebliche Opfer zieht zurück

Toni Sailer musste letztlich nicht vor Gericht. Anders als in Österreich war leichte Körperverletzung in Polen ein Privatanklagedelikt. Die betroffene 28-Jährige hätte also selbst entscheiden können, Sailer anzuklagen. Hat sie aber nicht - warum auch immer.

Das angebliche Opfer von damals dürfte - wie Toni Sailer - nicht mehr am Leben sein und konnte jedenfalls nicht kontaktiert werden - sehr wohl aber die beiden unmittelbar involvierten Ex-Mitarbeiter einer Schischuhfirma. "Das war in unserem Hotelzimmer", sagt einer, aber Toni Sailer sei unschuldig gewesen, das Ganze ein Trick der Prostituierten. Und beide Slowenen bestreiten die damaligen Vorwürfe, an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein.

Eine Falle?

Ihm sei eine Falle gestellt worden, hatte Toni Sailer selbst erklärt. Laut Sigi Bergmanns Buch "Toni Sailer, Sonntagskind" hatte er einmal einem Journalisten erzählt: "Ich fragte die Frau damals, ob sie in mein Hotelzimmer kommen möchte. Als sie verneinte, verließ ich den Raum."

Ein Ehrenmann

ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner sagt in einer aktuellen Stellungnahme, Teile der ÖSV-Akten seien seit einem Wasserrohrbruch nicht mehr verfügbar, aber laut Notizen habe der Ehrenmann Sailer dem damaligen ÖSV-Präsidenten versichert, dass nichts Strafbares vorgefallen sei. Auch Sailers verstorbenem Anwalt zufolge sei das Verfahren in Polen mangels strafbaren Tatbestands eingestellt worden. Sailer blieb ÖSV-Direktor. Ein Interview war von keiner der kontaktierten Personen aus Sport, Politik und Sailers Verwandtschaft zu bekommen.

https://www.instagram.com/p/BeCpD_tlLBx/" data-instgrm-version="8" style=" background:#FFF; border:0; border-radius:3px; box-shadow:0 0 1px 0 rgba(0,0,0,0.5),0 1px 10px 0 rgba(0,0,0,0.15); margin: 1px; max-width:658px; padding:0; width:99.375%; width:-webkit-calc(100% - 2px); width:calc(100% - 2px);">

https://www.instagram.com/p/BeCpD_tlLBx/" style=" color:#000; font-family:Arial,sans-serif; font-size:14px; font-style:normal; font-weight:normal; line-height:17px; text-decoration:none; word-wrap:break-word;" target="_blank">Der Akt Toni Sailer: Rund acht Wochen beschäftigten sich Redakteure von Der STANDARD, @dossier_at und @oe1 sowie JournalistInnen in Polen und Slowenien mit der Vergangenheit des österreichischen Jahrhundertsportlers und den Interventionen der Regierung Kreisky, die den Volkshelden vor den Folgen einer im Akt beschriebenen Gewalttätigkeit bewahrten. Den Link zum ausführlichen #Feature findet ihr in der Bio. Einen #Kommentar sowie ein #Interview zum Thema auf derStandard.at! #investigative #investigativerjournalismus #ösv #tonisailer #news #recherche #dossier #journalism #austria

Ein Beitrag geteilt von https://www.instagram.com/derstandardat/" style=" color:#c9c8cd; font-family:Arial,sans-serif; font-size:14px; font-style:normal; font-weight:normal; line-height:17px;" target="_blank"> derstandardat (@derstandardat) am


Service

Gestaltung