Radiodoktor - Medizin und Gesundheit

Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten - die dreieiigen Psy-Drillinge oder: Wer hilft mir jetzt?

Unter lauten Protesten wurde vor wenigen Wochen das Psychologengesetz reformiert, das vollends im Sommer 2014 in Kraft treten soll. Psychotherapeuten und Psychiater fühlten sich durch einige Neuregelungen angegriffen, in ihrem Kompetenzbereich gestört. Sie kritisierten vor allem den sogenannten Tätigkeitsvorbehalt für Psychologen, der im ersten Gesetzesentwurf verankert gewesen sein soll. Dieser hätte vorgesehen, so die Kritiker, dass allein klinische Psychologen die Krankenbehandlungskompetenz zukommen soll, also sie allein es sein sollen, die klinische Diagnosen stellen dürfen.
Das Gesundheitsministerium wehrt sich, auch jetzt noch, konfrontiert man dessen Vertreter mit diesen Vorwürfen: es sei nur das noch einmal rechtlich festgehalten worden, was ohnedies schon gesetzlich verankert war und außerdem "alltägliche Praxis" sei. Kompetenzerweiterungen? Hätten, so das Ministerium, nie stattgefunden.
Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater wirken müde, wenn man Sie nach ihrer Meinung zu den Auseinandersetzungen fragt. Der Streit um Kompetenzen flammt schon seit Jahren immer wieder auf. Derweil hat man einen Konsens gefunden. Einige Gesetzesstellen wurden umformuliert.
Die "alltägliche Praxis" der Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater, bleibt aber nebulös - für Patienten.
Was dürfen etwa klinische Psychologen? Was unterscheidet einen Psychotherapeuten von einem Psychiater, der psychotherapeutisch arbeitet; wer soll und darf Diagnosen stellen?
Rund 900 000 Menschen suchen in Österreich jährlich wegen psychischer Störungen einen Arzt auf, mehr als 70 Prozent lassen sich jedoch ausschließlich vom praktischen Arzt behandeln. Anlaufstellen die die Buchstabenkombination "Psych." enthalten, werden scheinbar erst gar nicht aufgesucht. Und diejenigen, die es doch tun, treffen ihre Wahl meist rein intuitiv, um dann durch zahlreiche Therapien zu gehen, bis sie nach langem Leidensweg bei der für sie geeigneten Stelle ankommen.
Die richtige Entscheidung zu treffen, ist bei dem breiten Angebot ja auch gar nicht so einfach: 8244 Personen waren 2012 als Gesundheitspsychologen und 8267 Personen als klinische Psychologen in die vom Bundesministerium für Gesundheit geführten Berufslisten eingetragen. Aktuell gibt es außerdem 7598 Psychotherapeuten und weit abgeschlagen 1293 Psychiater, also Fachärzte für Psychiatrie. Dazu kommen noch rund 7000 Lebens- und Sozialberater sowie eine unbestimmbare Zahl an Energetikern, deren Rat gesucht wird. Viele Angehörige dieser Berufsgruppen haben auch mehrere Berufsberechtigungen erworben.
Machen Kompetenzabgrenzungen da überhaupt noch Sinn? Und wie können unnötige und teure Umwege für Patienten vermieden werden? Wer ist wofür zuständig?
Darüber diskutiert Univ.-Prof. Dr. Götz diesmal mit seinen Gästen.
Eine Sendung von Nadja Kwapil.

Service

Dr.in Eva Mückstein
Präsidentin des Bundesverbands für Psychotherapie
Psychotherapeutin, Klinische und Gesundheitspsychologin, Supervisorin, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für den Bereich Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
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Univ.-Prof. Dr. phil Alfred Pritz
Psychotherapeut (u. a. Psychoanalyse, Gruppenpsychoanalyse, Dynamische Gruppenpsychotherapie), Klinischer- und Gesundheitspsychologe. Rektor und Professor an der Sigmund Freud Privat Universität Wien (SFU)
Sigmund Freud Privat Universität, Wien Paris
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Chefarzt Prim. Dr. Georg Psota
Psycho Sozialer Dienst Wien, FA für Psychiatrie und Neurologie
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Masterthese - Die Interessenskonflikte bei der Entstehung des österreichischen Psychotherapiegesetzes
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