Radiokolleg - Grenzen ziehen, nicht wegsperren

Chancen für jugendliche Straftäter/innen (2). Gestaltung: Judith Brandner

Die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in der U-Haft im Mai 2013 war Anlass für politische Diskussionen über die Qualität des Jugendstrafvollzugs in Österreich. Vor allem unter dem Aspekt der Resozialisierung schneidet der Jugendstrafvollzug schlecht ab. Die im Sommer 2013 im Justizministerium eingerichtete Task Force Jugendhaft entwickelt Ideen zur Vermeidung der Haft für jugendliche Straftäter/innen und empfiehlt u.a. Jugend-WGs statt U-Haft. Es habe keinen Sinn, Jugendliche wegzusperren, wenn sie nach ihrer Entlassung wieder in ihr früheres Milieu zurückkehren (müssen), weil Alternativen fehlen, meinen Jugendpsychiater/innen.

Die Abschaffung des Jugendgerichtshofs unter Schwarz-Blau 2002 hat sich nach Ansicht vieler Expert/innen negativ auf die Jugendgerichtsbarkeit ausgewirkt. Der Salzburger Jugendpsychiater Leonhard Thun-Hohenstein meint: "Wenn Jugendliche straffällig werden, sind sie nicht nur delinquent, sondern auch krank. Und brauchen daher Therapie." In Salzburg bietet die Psychiatrie seit einiger Zeit straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen nach Schweizer Vorbild eine deliktorientierte Therapie an. In Österreich sind derzeit drei Prozent der rund 9.000 Häftlinge unter 18 Jahre, weitere acht Prozent sind junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren.

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