help - das Konsumentenmagazin

1. Die Energiekennzahl und die Heizkosten
2. Handywerkstatt beurteilt inneren Schaden nach äußerem Zustand
3. Mobilfunk: Anspruch auf Treuegeschenk nach Sonderkündigung strittig
4. Schadenersatzansprüche nach missglückter Montage

Die Energiekennzahl und die Heizkosten

Bei Immobilienanzeigen muss die so genannte Energiekennzahl angegeben sein, die den Heizwärmebedarf der Wohnung, beziehungsweise des Hauses ausweist. Damit soll sich berechnen lassen, wie viel die Heizkosten am Standort in etwa ausmachen. Help informiert darüber, wie das funktioniert und welche anderen Faktoren man einbeziehen sollte, um seine jährlichen Heizkosten möglichst niedrig zu halten.


Handywerkstatt beurteilt inneren Schaden nach äußerem Zustand

Garantieansprüche bei kaputten Handys werden vom Hersteller und zugehörigen Servicestellen oft abgeschmettert. Dann heißt es, der Grund für den Ausfall des Smartphones sei ein Feuchtigkeitsschaden oder mechanische Abnutzung, verursacht vom Besitzer. Genau das ist auch Herrn R. passiert. Der Bildschirm des nur wenige Monate alten Mobiltelefons blieb plötzlich dunkel. Die rein äußerliche Analyse des Geräts ergab, dass das Gerät im Inneren einen Schaden habe, der vom Kunden selbst verursacht worden war. Und diese Analyse wurde Herrn R. dann auch noch in Rechnung gestellt.


Mobilfunk: Anspruch auf Treuegeschenk nach Sonderkündigung strittig

Ein neues Handy oder weniger Grundgebühr? Vor dieser Wahl stehen viele, wenn sie ihren Mobilfunkvertrag verlängern. Die erste Wahl scheint aktuell die bessere zu sein, denn im Fall einer Sonderkündigung kann man das Handy behalten, ohne draufzahlen zu müssen. Bei den Gutschriften ist das noch eine Streitfrage zwischen Anbietern und Konsumentenschützern.


Schadenersatzansprüche nach missglückter Montage

Wenn sich Handwerker um eine Montage kümmern, kann man auch eine professionelle Arbeit erwarten. Wird aber nur Pfusch geliefert und geht noch dazu viel eigene Zeit wegen der Behebung der Mängel drauf, fragt man sich wohl zu Recht, ob man dafür auch noch bezahlen muss. Oder kann man eigene Schadenersatzansprüche - wie verlorene Urlaubstage, Ärger oder einen Verdienstentgang gegenrechnen?

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