help - das Konsumentenmagazin

1. Wo bleibt die Mietrechtsreform?
2. Kosten statt Gewährleistung
3. EU-Verbraucherrechterichtlinie: Mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe
4. Möbel bestellt, Werkzeug geliefert: Vom Versagen eines Versandhändlers
Moderation: Brigitte Fuchs

Wo bleibt die Mietrechtsreform?

Wer zahlt die kaputte Therme? Was zählt zu den Betriebskosten? Wie hoch dürfen Mieten sein? Simple Fragen, auf die die derzeitige Gesetzeslage keine klare Antwort geben kann - noch immer. Das aktuelle Mietrechtsgesetz ist ein undurchsichtiger Paragraphendschungel voller Ausnahmen und Sonderregelungen. So weit, so bekannt. Neu war die Initiative von Justizminister Wolfgang Brandstetter: Anfang Mai rief er eine Expertenrunde zusammen. Das Ziel: ein "großer Wurf" in Sachen Mietrechtsreform. Die Arbeit der Experten ist nun beendet, alles weitere in der Hand der Politik. Kurz vor dem Winter scheint sich zumindest in der Thermen-Frage etwas anzubahnen. Allerdings wieder nur eine Gesetzesreparatur. Wo bleibt die Reform?

Kosten statt Gewährleistung

Bei einem Laptop klemmt eine der Tasten gleich nach dem Auspacken, bei einem Mobiltelefon wird der Bildschirm schwarz, ein anderes lässt sich weder ein- noch ausschalten. Alle diese Fehler sind im ersten Jahr nach dem Kauf aufgetreten und zumindest aus Sicht der Kunden eindeutige Gewährleistungs-, bzw. Garantiefälle. Und noch etwas haben diese drei kaputten Geräte gemeinsam: Sie sind alle bei derselben Firma, dem Reparatur- und Logistikunternehmen "Mobiletouch Austria" gelandet. Dort - beziehungsweise von Subunternehmern von Mobiletouch - wurden Schäden identifiziert, die die Kunden nicht nachvollziehen konnten.

EU-Verbraucherrechterichtlinie: Mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe

Seit Mitte Juni ist die neue EU Verbraucherrichtlinie in Kraft. Neu geregelt wurden hier auch Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, etwa in der Wohnung des Kunden, abgeschlossen werden. Für solche Verträge gilt nun ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, über das der Gewerbetreibende den Konsumenten zwingend informieren muss. Anderenfalls drohen Strafen. Was als Mittel gegen Haustürkeiler durchaus sinnvoll ist, könnte sich für kleine Handwerksbetriebe zum bürokratischen Hürdenlauf entwickeln.

Möbel bestellt, Werkzeug geliefert: Vom Versagen eines Versandhändlers

Ein help-Hörer bestellte einen Vorzimmerschrank beim Versandhaus Quelle. Nach etlichen Lieferverzögerungen und einer Neubestellung, weil der ursprünglich bestellte Schrank nicht mehr verfügbar war, fingen die wirklichen Probleme erst an. Zweimal wurde der Schrank mit defekten Teilen geliefert und als der Hörer dann endgültig auf das Möbelstück verzichtete, klappte es auch mit der Rückzahlung seiner Anzahlung nicht.

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