Digital.Leben

Nutzer vs. Google
Das Recht auf Vergessen
Gestaltung und Moderation: Julia Gindl
Redaktion: Wolfgang Ritschl

Tippt man heute den Namen Mario Costeja Gonzalez ins Suchfeld von Google ein, erscheinen viele Zeitungsberichte über den Spanier und seinen Kampf gegen den US-Suchmaschinenriesen. Vor einigen Jahren war das noch anders: Da wurde der Schriftexperte bei der Google-Suche auf einen Artikel einer spanischen Tageszeitung aus dem Jahr 1998 verlinkt: ein Bericht über die Zwangsversteigerung seines Hauses wegen Schulden bei der Sozialversicherung. 2010 hat Gonzales gemeinsam mit der spanischen Datenschutzagentur Google geklagt, denn die Angelegenheit habe sich erledigt und die Links hätten ihm beruflich geschadet, so der Spanier. "Die Schulden waren längst bezahlt, doch für Google bin ich erstens Schuldner und zweitens verheiratet, obwohl ich längst geschieden bin", so Gonzales. 2014 hat dann auch der Europäische Gerichtshof dem Spanier Recht gegeben und somit das "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt. Seit etwa einem halben Jahr können Internetnutzer und Nutzerinnen jetzt einen Antrag auf das Entfernen von Suchergebnissen stellen. Ein Beitrag von Julia Gindl.

Link: Antrag auf Entfernen bei Google

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