help - das Konsumentenmagazin

1. Die Tücken des Kredit-Scorings
2. Bob: Mahnungen trotz gekündigtem Vertrag
3. ÖBB: Automatische Verlängerung der "ÖsterreichCard" zulässig?
4. Air Berlin: Viel Verspätung, wenig Kundenservice

Die Tücken des Kredit-Scorings

Wer einen Kredit von der Bank haben möchte, muss einiges vorweisen: Einkommensnachweise, Sicherheiten, Informationen über das Haushaltsbudget. Außerdem benötigt man eine möglichst gute Beurteilung durch Kreditschutzverbände, also Firmen, die Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Firmen und Privatpersonen sammeln und verkaufen. Allerdings sind diese Informationen nicht immer auf dem letzten Stand und darüber, wie ein Kredit-Scoring zustande kommt, hüllen sich viele Firmen in Schweigen. Datenschutzrechtlich sind Kredit-Scorings daher eine Grauzone. Auch beim diesjährigen Privacy Day der Arge Daten war das ein vieldiskutiertes Thema.


Bob: Mahnungen trotz gekündigtem Vertrag

Kündigt man seinen Handyvertrag, dann erwartet man sich eigentlich, dass die Firma nichts mehr vom eigenen Konto abbuchen kann. Was tut man also, wenn der Mobilfunkbetreiber trotzdem weiter Rechnungen schickt? Einem Kunden des Mobilfunk- und Internetanbieters bob ist genau das passiert. Als sich nach dem Inkassobüro auch noch die Rechtsanwälte von bob gemeldet haben, hat er die Help-Redaktion kontaktiert.


ÖBB: Automatische Verlängerung der "ÖsterreichCard" zulässig?

Mit der "ÖsterreichCard Jugend" der ÖBB konnte ein Hörer ein Jahr lang um rund 1.000 Euro in ganz Österreich bahnfahren. Durch einen Jobwechsel war er dann für längere Zeit im Ausland und erhielt deshalb einen Brief nicht, in dem er auf die automatische Verlängerung der Karte für ein weiteres Jahr hingewiesen wurde. Außerdem wurde er automatisch auf die rund 600 Euro teurere "ÖsterreichCard Classic" umgestellt, weil er inzwischen 27 Jahre alt geworden war. Wir fragen nach, ob derartige automatische Vertragsverlängerungen zulässig sind oder nicht.


Air Berlin: Viel Verspätung, wenig Kundenservice

Ein Flug von New York über Berlin nach Wien brachte eine Help-Hörerin mehr als sechs Stunden verspätet an ihr Ziel. Wegen einer großen Verspätung in Berlin erreichte sie ihren Anschlussflug nach Wien nicht und musste völlig übermüdet stundenlang auf den neuen Flug warten. Von Air Berlin wurden sie mit einer Flasche Wasser und Knabbergebäck abgespeist - dabei stünden ihr gemäß der europäischen Fluggastrechte 600 Euro Wiedergutmachung zu, sagen Konsumentenschützer.

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