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1. Post verschickt künftig Gratisproben an Haushalte
2. Bezahlen ohne PIN-Eingabe: Wie sicher kontaktloses Zahlen wirklich ist
3. Das digitale Privatarchiv: Wie man Daten langfristig speichert
4. Musterurteil: Kunde beschädigt Taxi, Privathaftpflicht muss zahlen
Gestaltung: Matthias Däuble

Post verschickt künftig Gratisproben an Haushalte

Wer bekommt nicht gerne etwas geschenkt. Das denkt sich auch die Post und beginnt mit dem Versand von kostenlosen Warenproben. Ausgewählte Haushalte erhalten demnächst Gratisproben von Produkten. Im Internet bietet die Post das schon länger auf einer eigenen Plattform an. Sie ist damit nicht alleine: Es gibt mittlerweile zahlreiche Internetplattformen, die Schnäppchenjäger mit Gratisproben anlocken. Auch "gratis" hat seinen Preis: die Weitergabe der eigenen Daten.

Bezahlen ohne PIN-Eingabe: Wie sicher kontaktloses Zahlen wirklich ist

Bezahl-Apps, digitale Brieftaschen und Kredit- und Bankomatkarten, die mit NFC-Technick ausgestattet sind, machen es möglich: Wir zahlen kontaktlos. Zumindest bei kleinen Beträgen ist eine PIN-Eingabe nicht länger erforderlich. Stellt sich die Frage: Wie sicher sind solche kontaktlosen Bezahlverfahren? Was tun, wenn die NFC-Karte verloren geht? Und können Datendiebe die Übertragung unserer Kontoinformationen abfangen?

Das digitale Privatarchiv: Wie man Daten langfristig speichert

Unzählige Fotos, Videos, Textfiles und Scans von Dokumenten lagern oft vergessen auf alten Festplatten in irgendwelchen Kisten. Wer nach Jahren wieder eine Datei benötigt, kann sein blaues Wunder erleben, wenn sich die Festplatte plötzlich nicht mehr aktivieren lässt und alle Daten fort sind. Die Hersteller schütteln sich ab: Sämtliche Garantien gelten für einen Zeitraum von maximal einem Jahr. Was man dennoch tun kann, um digitale Daten langfristig zu erhalten und auch für seine Nachfahren zugänglich zu machen.

Musterurteil: Kunde beschädigt Taxi, Privathaftpflicht muss zahlen

In Musterprozessen geht es, außer um den Grundsatz, meist um nicht viel. Keine 150 Euro betrug der Schaden, den ein Taxikunde beim Beladen verursachte: Der Koffer krachte gegen die Hutablage, die Hutablage brach. Der Taxikunde ist bei der Wüstenrot privathaftpflichtversichert, doch diese lehnt die Deckung ab. Erstens seien gemietete Dinge nicht gedeckt, und zweitens sei die Angelegenheit ein Problem der Kfz-Versicherung. Die Arbeiterkammer sah eine Grundsatzfrage und unterstützte den Versicherungskunden in einem Prozess gegen die Versicherung - der in erster Instanz in der rechtskräftigen Verurteilung der Wüstenrot endete. Ein Erfolg für die Verbraucherschützer; wenn auch mit einem Wermutstropfen.

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