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matrix - computer & neue medien

Die Privatisierung der Zensur

1. Wie Facebook, YouTube und die anderen entscheiden, was die Welt sehen darf.
Gestaltung: Julia Gindl

2. Nur verwarnen statt strafen? Kritik an österr. Umsetzung von EU-Datenschutz.
Gestaltung: Julia Gindl und Franz Zeller

1. Über acht Millionen Videos hat YouTube zwischen Oktober und Dezember 2017 von seiner Plattform entfernt. 80% wurden von einer Software gelöscht, vermeldet die Google-Tochter diese Woche. Drei Viertel der offenbar problematischen Videos wurden gelöscht, bevor sie Nutzer überhaupt anklicken konnten. Auch Facebook fährt diese Transparenz-Offensive mit und versucht mehr Einblicke zu geben, warum wir welche Inhalte auf unseren Bildschirmen sehen. Das Soziale Netzwerk hat den Leitfaden für seine Moderatoren veröffentlicht und angekündigt, weniger Falschnachrichten im Newsfeed anzeigen zu wollen, eine Künstliche Intelligenz soll die gefälschten Nachrichten künftig erkennen.

In Deutschland versucht man einstweilen mit einem Gesetz gegen Hassreden, verbale Gewalt und Fake News in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter vorzugehen. Seit 1. Jänner 2018 müssen Anbieter sozialer Netzwerke dort offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen oder sperren, sonst drohen den Unternehmen Bußgelder. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist umstritten: "Gaga-Vorschrift", "Zensur", "nicht mit Meinungsfreiheit vereinbar" lautet hier etwa die Kritik. Welche Folgen es hat, wenn private IT-Unternehmen entscheiden, welche politischen Nachrichten wir zu sehen bekommen und welche Art von Regulierung es auf Plattformen braucht, berichtet Julia Gindl.


2. Bereits in knapp einem Monat gelten in Österreich die neuen EU-Datenschutzregeln. In letzter Minute haben ÖVP und FPÖ vergangenen Freitag im Nationalrat einen Abänderungsantrag zum Datenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen, das die EU-Regeln in nationales Recht umsetzt. Die Änderungen sorgen für Aufregung: Geht es nach der österreichischen Regierung, sollen Datenschutzbehörden etwa bei Verstößen von Unternehmen eher verwarnen als Strafen aussprechen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes vor, Summen, die auch große amerikanische IT-Unternehmen spüren sollen, wenn sie unerlaubt Nutzerdaten weitergeben. Julia Gindl und Franz Zeller haben sich den umstrittenen Abänderungsantrag angesehen.

Moderation und Redaktion: Franz Zeller

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