Das Ö1 Gesundheitsmagazin

Kurzsichtigkeit bei Kinder, Patientenverfügung

Schützen Sie das Sehvermögen Ihres Kindes - "Epidemie der Kurzsichtigkeit"

Ihr Recht im Mittelpunkt - der Radiodoktor informiert über die Patientenverfügung

1.
Ist Ihnen schon aufgefallen, dass immer mehr Kinder und Jugendliche eine Brille tragen? Noch vor 50 Jahren waren Brillenträger in den Volksschulen die Ausnahme - heute sind sie in der Mehrzahl. Dahinter steckt eine neue Art der Kurzsichtigkeit, die sich in den letzten 10 Jahren rapide verbreitet hat.
Bisher galt: Kurzsichtig bedeutet, dass der Augapfel zu lange gewachsen ist, bei Weitsichtigkeit ist er zu kurz. Die einfallenden Lichtstrahlen werden also nicht exakt auf der Netzhaut abgebildet, sondern davor oder danach. Die Ursachen sind zumeist vererbt.
Mit Sehhilfen werden diese in der Regel harmlose Fehlsichtigkeiten korrigiert.
Nun rollt aber eine Woge von "modernen" Lebensumständen über unsere Kinder, die bereits in jungen Lebensjahren schwere Schäden am Auge verursachen kann. Zuviel Bildschirmkontakt und zu wenig Zeit im Freien sind die Hauptursachen.
Sabine Nikolay hat darüber mit der Leiterin der der Universitätsaugenklinik am Wiener AKH, Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Schmidt-Erfurth, gesprochen.

2.
Wer setzt sich schon gerne mit dem eigenen Lebensende auseinander. Das liegt ja glücklicher Weise noch in ferner Zukunft. Doch es kann auch recht rasch gehen. Niemand ist vor plötzlicher Krankheit oder einem Unfall gefeit. Das zeigen allein die Zahlen an Verkehrstoten des vergangenen Jahres in Österreich, nämlich 400. Die Zahl der schwerverletzten, auf Intensivstationen behandelten Opfer war noch weit höher. Es ist unangenehm aber wichtig über folgende Fragen nachzudenken: Will ich eines Tages möglicherweise ein Pflegefall werden? Will ich bis zum Ende meiner Tage durch eine Magensonde ernährt werden? Will ich reanimiert werden, selbst, wenn ich unheilbar krank bin?
Fragen, auf die man nur selbst eine Antwort geben kann. Doch was, wenn eine Person nicht mehr geistig oder körperlich in der Lage ist, ihren Willen auszudrücken? "Patientenverfügung", lautet die richtige Antwort - zumindest laut der Experten: Dr. Alois Marin Leeb, Rechtsanwalt aus Neunkirchen und Primarius Dr. Helmut Trimmel, Vorstand der Abteilung für Anästhesie, Notfall und allgemeine Intensivmedizin am Landesklinikum Wiener Neustadt.
Ein Beitrag von Lisa Strebinger.

Redaktion: Dr. Christoph Leprich und Mag.a Nora Kirchschlager

Service

Weiterführende Informationen Kurzsichtigkeit:

Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Schmidt-Erfurth, Leiterin der der Universitätsaugenklinik am Wiener AKH
Währinger Gürtel 18-20
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 40400 79300
Homepage

Links:

Presseaussendung der Österreichischen Gesellschaft für Augenheilkunde

die deutsche Gesellschaft für Augenheilkunde zum Thema

Fernsehbeitrag zum Thema


Weiterführende Informationen Patientenverfügung:

RA Dr. Alois Martin Leeb
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 (0) 2635/62060
E-Mail
Homepage

Prim. Dr. Helmut Trimmel
Vorstand der Abteilung für Anästhesie, Notfall und allgemeine Intensivmedizin,
Landesklinikum Wiener Neustadt
Corvinusring 3-5
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0) 2622/9004-0
Homepage: https://wienerneustadt.lknoe.at/fuer-patienten/abteilungen/anaesthesie-notfall-und-allgemeine-intensivmedizin.html

Links:

Patientenanwaltschaft Patientenverfügung

Druck-Vorlage Patientenverfügung

Ratgeber zur Patientenverfügung


Das neue Erwachsenenschutzrecht, Informationsbroschüre des BMI für Justiz

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