Kind mit Papier-Ziehharmonika

ORF/JOSEPH SCHIMMER

Moment

Kontakt zum Kind trotz widriger Umstände

Wenn man sein Kind nur unter Aufsicht sehen kann
Aus der Praxis der Besuchsbegleitung

Nach konflikthaften Trennungen können sich Eltern oft nicht einigen, wer das gemeinsame Kind wie lange sehen darf. Nicht selten sind psychische Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit im Spiel und ein Elternteil versucht, dem anderen den Kontakt zum Kind zu unterbinden. Familiengerichte können in solchen Fällen eine Besuchsbegleitung verordnen. Dort haben die betroffene Väter oder Mütter die Möglichkeit, unter Aufsicht von Pädagogen, Psychologen oder Psychotherapeuten, zu ihrem Kind in einem geschützten Umfeld eine Beziehung aufzubauen. Ziel der Maßnahme ist, dass sie es danach alleine schaffen.

Gestaltung: Jonathan Scheucher


Moment-Echo: Kathrin Wimmer


Wort der Woche: Matthias Däuble

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