ORF/JOSEPH SCHIMMER
Moment
Kontakt zum Kind trotz widriger Umstände
Wenn man sein Kind nur unter Aufsicht sehen kann
Aus der Praxis der Besuchsbegleitung
12. Dezember 2018, 15:30
Nach konflikthaften Trennungen können sich Eltern oft nicht einigen, wer das gemeinsame Kind wie lange sehen darf. Nicht selten sind psychische Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit im Spiel und ein Elternteil versucht, dem anderen den Kontakt zum Kind zu unterbinden. Familiengerichte können in solchen Fällen eine Besuchsbegleitung verordnen. Dort haben die betroffene Väter oder Mütter die Möglichkeit, unter Aufsicht von Pädagogen, Psychologen oder Psychotherapeuten, zu ihrem Kind in einem geschützten Umfeld eine Beziehung aufzubauen. Ziel der Maßnahme ist, dass sie es danach alleine schaffen.
Gestaltung: Jonathan Scheucher
Moment-Echo: Kathrin Wimmer
Wort der Woche: Matthias Däuble