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Geld zurück für Kunden von Parship und ElitePartner
Fitnesscenter: Wie man aus dem Vertrag wieder rauskommt +++ Wie die Lebensmittelindustrie unseren Geschmack beeinflusst +++ Richtig Starthilfe geben: Auf den Pol kommt es an +++ Geld zurück für Kunden von Parship und ElitePartner
5. Jänner 2019, 11:40
Fitnesscenter: Wie man aus dem Vertrag wieder rauskommt
Zu Jahresbeginn freuen sich die über 1.000 heimischen Fitnessstudios über deutlich mehr Zulauf als sonst. Im Rausch der guten Vorsätze entscheiden sich viele Fitnessinsteiger gleich für eine Jahresmitgliedschaft. Wenige Wochen später ist der anfängliche Ehrgeiz oft verflogen - die Kunden wollen nur noch raus aus dem Fitnessstudiovertrag. Eine vorzeitige Kündigung ist aber meist nicht möglich.
Wie die Lebensmittelindustrie unseren Geschmack beeinflusst
Lebensmittelhersteller versuchen mit hohem Aufwand den Geschmack der Kunden zu treffen und kommerziell erfolgreiche Produkte zu entwickeln. Ein Effekt: Konsumentinnen und Konsumenten gewöhnen sich immer mehr an den Geschmack industriell gefertigter Produkte. Eine Studie, durchgeführt von der Universität für Bodenkultur, zeigt: Wie sich Kinder ernähren, hat nicht nur Einfluss auf ihre Fähigkeiten zu schmecken und zu riechen. Sie erkennen auch Aromen eher deshalb, weil sie an bestimmte Markenprodukte statt natürliche Zutaten erinnert werden.
Richtig Starthilfe geben: Auf den Pol kommt es an
Wenn das Auto im Winter nicht anspringt, liegt es meist an einer leeren Batterie. Starthilfe muss her, und zwar die richtige. Es fängt schon bei den Starterkabeln an: Erst das rote Kabel anklemmen, dann das schwarze? Oder umgekehrt? Auf die richtige Reihenfolge und die richtigen Pole kommt es an. Fehler können teure Elektronikschäden nach sich ziehen.
Geld zurück für Kunden von Parship und ElitePartner
Vierzehn Tage Rücktrittsrecht, das ist wie bei allen sogenannten Fernabsatzgeschäften auch bei Onlinepartnerbörsen möglich. Für Kunden und Kundinnen von Parship und ElitePartner bedeutete ein rascher Vertragsrücktritt allerdings teuren Ärger: Den Großteil des Mitgliedsbeitrags von mehreren hundert Euro zahlten die Partnervermittlungen nicht zurück, sondern behielten das Geld als sogenannten Wertersatz ein. Verbraucherschützer klagten dagegen und bekamen nun in letzter Instanz recht: Der Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen muss verhältnismäßig sein, urteilte der Oberste Gerichtshofs (OGH). Kunden und Kundinnen, die zu viel gezahlt haben, können ihr Geld zurückverlangen.
Moderation: Matthias Däuble
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