Die Ö1 Kinderuni

100 Jahre allgemeines Wahlrecht

Vom Wählen und Nichtwählen.
Gestaltung: Tanja Malle.

Im Herbst 2019 wählen die Österreicher und Österreicherinnen den Nationalrat, sprich: Jene Personen und Parteien, die sie im Parlament vertreten sollen. Wahlberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die älter als 16 Jahre sind. Jede ihrer Stimmen zählt gleich viel. Das ist ein Grundmerkmal von Demokratien. Das allgemeine Wahlrecht gilt in Österreich seit 1919, sprich: Es feiert heuer seinen 100. Geburtstag. Aber: Nicht alle Personen, die in Österreich leben, dürfen wählen gehen. Ausgeschlossen von den meisten Wahlen sind EU-Bürger und andere Ausländer/innen, die hier leben - auch wenn sie das schon sehr viele Jahre lang tun und hier Steuern zahlen. Aus der Forschung ist außerdem bekannt, dass Menschen, deren Situation finanziell unsicher sind, seltener an Wahlen teilnehmen, als wohlhabende Personen. Warum ist das so? Und wieso dürfen die Einen wählen und die Anderen nicht? Gibt es Länder mit anderen Regeln? Diese und weitere Fragen der Ö1-Kinderunireporter/innen beantworten Sarah Stutzenstein und Marie Therese Mundsperger vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien.

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