Fußfessel

APA/DPA/SUSANN PRAUTSCH

Punkt eins

Gefesselt, aber nicht eingesperrt

Für und Wider den elektronisch überwachten Hausarrest - vulgo: Fußfessel.

Gäste: Miriam Zillner, diplomierter Sozialarbeiterin beim Verein NEUSTART für Bewährungshilfe, Konfliktregelung und soziale Arbeit & Walter Hammerschick, Soziologe am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie.

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Wer eine "Fußfessel" trägt, muss seine Strafe nicht im Gefängnis absitzen. Frei bewegen kann man sich deswegen aber noch lange nicht: Aus dem Haus darf man nur, um zu arbeiten. Für den Weg zum Arbeitsplatz dürfen nur bestimmte Routen gewählt werden und es gilt, enge Zeitkorridore einzuhalten. Wer davon abweicht, ruft die Justizwache auf den Plan und landet vermutlich wieder in einer Zelle.

Um den "elektronisch überwachte Hausarrest", kurz EÜH, beantragen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt sein: man muss beispielsweise einen Arbeitsplatz haben und eine fixe Wohnadresse. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter betreuen die Straffälligen und unterstützen sie bei der Planung des täglichen Lebens - das beschleunigt die Resozialisierung. Bis dato muss die Haftstrafe oder Reststrafe weniger als zwölf Monate betragen. Ein Gesetzesänderung sieht eine Ausdehnung auf 24 Monate vor.

Marlene Nowotny spricht mit der diplomierten Sozialarbeiterin Miriam Zillner und dem Kriminalsoziologen Walter Hammerschick über die neue Regelung, warum sich eine Fußfessel positiv auf das Leben straffällig Gewordener auswirkt und mit welchen Schwierigkeiten die Betroffenen zu kämpfen haben.

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