Religion aktuell

Papst, Suizidbeihilfe, Moscheeschließungen

Videobotschaft des Papstes bei Online-Klimagipfel +++ Suizidbeihilfe: Stephanie Merckens Delegierte der Bischofskonferenz +++ Gericht erklärt Moscheeschließungen für rechtswidrig

1. Videobotschaft des Papstes bei Online-Klimagipfel

Zwei Tage lang hat US-Präsident Joe Biden zu einem Online-Klimagipfel geladen. 2021 müsse gehandelt werden, um ein Desaster zu verhindern, mahnt nicht nur der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres. Auch Papst Franziskus findet in einer Videobotschaft klare Worte - Gestaltung: Katharina Wagner


2. Suizidbeihilfe: Stephanie Merckens Delegierte der Bischofskonferenz

Kommende Woche lädt das Justizministerium Expertinnen und Experten zum "Dialogforum Sterbehilfe". Ein neues Gesetz muss erarbeitet werden, nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof am 11. Dezember des Vorjahres das Verbot der "Hilfeleistung zum Selbstmord" für verfassungswidrig erklärt hat.
Von der katholischen Bischofskonferenz wurde unter anderen die Leiterin der Politikabteilung des Instituts für Ehe und Familie, Stephanie Merckens, in die Expertenkommission entsandt. - Gestaltung: Maria Harmer


3. Gericht erklärt Moscheeschließungen für rechtswidrig

Für rechtswidrig erklärt hat das Landesverwaltungsgericht Wien diese Woche die Moscheeschließungen, die die ehemalige türkis-blaue Bundesregierung 2018 als "Schlag gegen den politischen Islam" verkündet hatte: Das Gericht hob den Beschluss des Kultusamts vom Juni 2018 auf, mit dem der Arabischen Kultusgemeinde Österreich die Rechtspersönlichkeit entzogen wurde. In der mündlichen Verhandlung am 21. April bekräftigte die Islamische Glaubensgemeinschaft, dass die arabische Kultusgemeinde alle im Islamgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Rechtspersönlichkeit erfüllt. Darum hob das Verwaltungsgericht den ursprünglichen Bescheid des Kultusamts, über den nun neuerlich zu entscheiden war, als rechtswidrig auf. Die AKÖ ist damit vor dem Gesetz vollständig rehabilitiert. Die Schließung von sieben Moscheen war damit rechtswidrig.

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