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Strom und Gas: Wie Teilzahlungsbeträge errechnet werden

Senioren am PC: Nie zu alt fürs Internet +++ Erwachsenenschutz: Was tun bei Geschäftsunfähigkeit +++ Strom und Gas: Wie Teilzahlungsbeträge errechnet werden +++ Enorme Preisspanne bei "guten" Smartphones

Senioren am PC: Nie zu alt fürs Internet

Preise vergleichen, mit Familie und Freunden in Verbindung bleiben, seinem Hobby mit Gleichgesinnten frönen, einkaufen oder sich online fortbilden. Drei Viertel der über 65-Jährigen nutzen regelmäßig das Internet. Vor allem der Gruppe der Hochbetagten fehlt es dabei aber oft noch an Erfahrung. Das macht sie zur beliebten Zielgruppe von Werbeschmähs und Internetgaunereien. Ein Klick auf einen bunten Werbebanner genügt und schon hat man unbeabsichtigt ein Abo gekauft. Help erklärt, wie man vor solchen Fehlkäufen bewahren kann.


Erwachsenenschutz: Was tun bei Geschäftsunfähigkeit

Personen, die nicht geschäftsfähig sind, werden vom Gesetz besonders geschützt. Das gilt einerseits für Kinder, andererseits für Erwachsene, die keine reflektierten Entscheidungen mehr treffen können, sei es wegen Krankheit oder hohem Alter. Minderjährige Kinder sind jedoch automatisch geschützt, bei Erwachsenen ist das komplizierter: Die Geschäftsunfähigkeit muss erst einmal festgestellt werden. Als vorbeugende Maßnahme kann für bestimmte Fälle eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, die nur dann greift, wenn sich die Betroffenen nicht mehr selbst um ihre Geschäfte kümmern können. Help gibt Tipps, wie man älteren oder kranken Angehörigen helfen kann.


Strom und Gas: Wie Teilzahlungsbeträge errechnet werden

Wenn man einen neuen Energieliefervertrag abschließen muss, dann werden die zukünftig fälligen Teilzahlungsbeträge häufig zunächst einmal geschätzt. Etwa dann, wenn ein Wohnungswechsel der Grund für den Vertragsabschluss ist. Die daraus resultierenden Beträge können dabei durchaus hoch ausfallen, in einem konkreten Fall wurden für eine Neukundin stattliche 1.460 Euro im Monat kalkuliert. Wir haben recherchiert, welche Faktoren bei dieser rechnerischen Ermittlung der Teilzahlungsbeträge maßgeblich sind, und was man gegen überbordende Forderungen tun kann.


Enorme Preisspanne bei "guten" Smartphones

Smartphones sind heutzutage nicht viel günstiger als Gebrauchtwagen. Für das neueste Falthandy von Samsung blättert man schon einmal 1.600 Euro hin. Im aktuellen Smartphone-Test der Stiftung Warentest sind aber auch etliche Modelle ab 300 Euro zu finden, die ebenso "gut" abgeschnitten haben. In puncto Nachhaltigkeit gibt es kaum Fortschritte: Ersatzteile fehlen und die meisten Smartphones sind nach wie vor verklebt, was eine Reparatur erschwert.


Moderation: Matthias Däuble

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