Abteilung Historische Gärten einsparen?

Umstrittene Reformen im Bundesdenkmalamt

Seit Jahren wird in Österreich über eine Verwaltungsreform diskutiert. Das Thema ist unbeliebt und die Konsequenzen wären folgenreich. Auch im Bundesdenkmalamt wird über Reformen nachgedacht. Gegen eine Schließung der Abteilung für historische Gartenanlagen regt sich Widerstand.

Kulturjournal, 26.04.2010

Im Zuge der Verwaltungsreform kommt es auch im Bundesdenkmalamt zu bedeutenden Umstrukturierungen. Eine einschneidende Maßnahme stellt wohl die Auflassung der Abteilung für historische Gartenanlagen dar. Landschaftsarchitekten und Landschaftshistoriker haben jetzt ein Komitee gegründet und versuchen sich mittels einer Unterschriftenaktion für die Erhaltung der Abteilung stark zu machen.

Zu ihnen gehören die Architektin Maria Auböck, die für die Rekonstruktion von Belvedere und Augarten verantwortlich zeichnet, und die Architektin Cordula Loidl-Reisch, die den Volksgarten und die Parkanlage des Palais Liechtenstein restauriert hat.

Erfolg mit Schloss Hof

Erst 1986 war die Abteilung für historische Gartenanlagen gegründet worden, im Jahr 2000 wurde eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes für die historischen Gärten erreicht. Einen schönen Erfolg der letzten Jahre stellt die Rekonstruktion der Gartenanlage von Schloss Hof im Marchfeld anhand historischer Originalpläne dar.

Eines von zahlreichen Beispielen, so Architektin Maria Auböck: "Im Denkmalschutzgesetz wurden in der Novellierung 57 Anlagen aufgenommen. Aber auf die alleine kann man sich nicht zurücksetzen. In Zukunft wird es sicherlich auch darum gehen, die über 1.500 wertvollen Anlagen, die Eva Berger in ihrer Recherche aufgenommen hat, auch im Auge zu behalten."

Bewahrung einzigartiger Kulturlandschaften

Es geht also bei weitem nicht nur um den Schutz historischer Parkanlagen, sondern um die Bewahrung einzigartiger Kulturlandschaften. Zu ihnen zählen etwa historische Alleen und auch die Wachauer Weingärten. Soweit sich diese Anlagen im öffentlichen Besitz befinden, gestaltet sich die Bewahrung vergleichsweise einfach. Befinden sie sich in privater Hand, ist zeitaufwändige Aufklärungsarbeit zu leisten.

Wünschenswert wäre also eine Ausweitung der Agenden. Stattdessen droht nun die Auflassung der gesamten Abteilung. "Soweit es mir bekannt ist, ist sei Jänner dieses Jahres interimistisch ein sehr guter Denkmalpfleger, der Spezialist für Orgel und Klangbauwerke ist, mit dieser Agenda betraut worden", so Maria Auböck, die sich Sorge um die Kontinuität der denkmalpflegerischen Arbeit macht. "Wer kann im Denkmalamt die warnende, vorsorgend Persönlichkeit sein, die in Zukunft das Thema der Kulturlandschaft wahrnimmt?", fragt sie sich.

Zusammenlegung mit Folgen?

Es geht also um Kontinuität und Expertentum. Die Situation der Kulturlandschaften muss nicht nur genau beobachtet, sondern auch bewertet werden. Wenn nun eine Zusammenlegung verschiedener Bereiche erfolgt - angedacht ist eine Abteilung für Kunstdenkmalpflege -, erscheint die Situation schwammig. Der Schutz archäologischer Stätten oder historischer Interieurs würde dann in Zukunft gemeinsam mit dem historischen Landschaftsschutz betrieben.

"Das Komitee will warnend darauf hinweisen, dass eine Änderung in der Organisationsstruktur auch Verluste bedeuten kann. Uns ist ganz bewusst, dass eine gute Umstrukturierung Sinn macht und auch positive Folgeerscheinungen haben kann. Aber die Möglichkeit, für Fragen vom historischen Garten bis zur Kulturlandschaft Ansprechpartner im Amt zu haben, soll und darf nicht aufgegeben werden", betont Auböck.