Zweidrittel-Mehrheit noch offen

Neues ORF-Gesetz im Nationalrat

Dem Nationalrat liegt jetzt das lange diskutierte neue ORF-Gesetz vor. Im Verfassungsausschuss ist das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket mit einigen Änderungen schon letzte Woche beschlossen worden. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Gesamtpaket war bis zuletzt nicht gesichert, weil die Oppositionsparteien ihr Stimmverhalten offengelassen haben.

Morgenjournal, 17.06.2010

Gebühren werden rückerstattet

Das neue Gesetz soll unter anderem dafür sorgen, dass der ORF vom Staat einen Teil jener Gebühren rückerstattet bekommt, die wegen gesetzlicher Befreiungen nicht eingehoben werden dürfen. Das bedeutet heuer und nächstes Jahr 50 Millionen Euro, danach bis 2013 je 30 Millionen. Die Rundfunkgebühren selbst müssen mindestens alle fünf Jahre festgesetzt werden.

Vor Auszahlung der Gebührenrefundierung prüft allerdings eine neu einzurichtende Medienbehörde, ob der ORF seine Budget- und Sparpläne einhält. Entsprechende Unternehmens-Pläne müssen der Behörde vorgelegt werden, bevor sie vom Stiftungsrat beschlossen werden. Die fünf Mitglieder dieser Medienbehörde werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Parlament beschlossen.

TW1 wird zu Kultur- und Infosender

Im Gegenzug zahlt der ORF für die Produktion von Kinofilmen jedes Jahr knapp 6 Millionen Euro. Im Fernsehprogramm muss der Anteil von Filmen und Serien aus Österreich kontinuierlich erhöht werden. Das Radio-Symphonie-Orchester bleibt erhalten.

Der bisherige Fernsehkanal TW1 wird umgebaut zu einem Kultur- und Informations-Spartensender. Der soll Fernsehsendungen mit besonders anspruchsvollen Inhalten und hoher Qualität bieten.

Nur mehr vier Direktoren

An den Gremien des ORF ändert sich nichts, Stiftungsrat und Publikumsrat bleiben in ihrer jetzigen Form bestehen. Auch die Wahl zum Publikumsrat über Fax bleibt.

Die Geschäftsführung des Unternehmens muss allerdings von sechs auf vier Direktoren verkleinert werden. Für neu zu besetzende Jobs im Unternehmen wird eine Frauenquote von 45 Prozent eingeführt. Für Stiftungs- und Publikumsrat sowie für die Geschäftsführung gilt diese Quote nicht.

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