Milde Strafen, wenige Kontrollen

Rauchverbot: Zu wenig Personal

Ab 1. Juli muss es in größeren Lokalen getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche geben, kleine Gaststätten müssen sich als Raucher- oder Nichtraucherlokale deklarieren. Kritiker sprechen von einem zahnlosen Gesetz. Denn wie streng die Einhaltung des Rauchverbots kontrolliert wird, hängt von zuständigen Behörden in den Bundesländern ab, und dort gibt es zu wenig Personal.

Mittagsjournal, 29.06.2010

Übergangsfrist endet am 1. Juli

Strafen bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro drohen Wirten, wenn sie sich in ihrem Lokal nicht an die Bestimmungen des Rauchverbots halten, also zum Beispiel Raucher- und Nichtraucherbereich nicht ordentlich durch Wände oder Glastüren getrennt haben. Oder kleinere Lokale nicht ordnungsgemäß als Raucher- oder Nichtraucherlokal gekennzeichnet haben.

Milde Strafen

Allerdings fallen die Strafen bis jetzt weit milder aus. Beispiel Wien: rund 4.000 Anzeigen hat es bisher gegeben, davon wurden in rund 1.200 Fällen wirklich Strafen verhängt. Im Schnitt nicht mehr als 110 Euro. Höhere Strafen seien zwar möglich, so Werner Kaizar, ein Sprecher der Wiener Magistratsdirektion, "aber sicher nicht beim ersten Mal, da muss sich einiges summieren."

Wien: Anzeigen von Privatpersonen

Die Magistratsbeamten in Wien prüfen derzeit nicht von sich aus, sondern nur nach Privatanzeigen, sagt Kaizar: "Die magistratischen Bezirksämter sind für die Vollziehung zuständig. Sie vollziehen hier ein Bundesgesetz. Betroffene Lokale allerdings werden von den magistratischen Bezirksämtern grundsätzlich nicht aktiv kontrolliert. Das heißt, Gäste, denen etwas auffällt, können eine Anzeige einbringen. Diese Anzeigen werden dann vom betroffenen Bezirksamt bewertet."

Graz: Zwei Kontrolleure

So wie in Wien prüfen derzeit grundsätzlich die meisten Bezirke nicht von sich aus, sondern nur nach Privatanzeigen. Ein Grund dafür ist wohl auch die Personalnot: Beispiel Graz, hier sind gerade einmal zwei Beamte für die Kontrolle des Rauchverbots in Betrieben abgestellt, so Thomas Rajakovics, Gemeinderat und Sprecher des Grazer Bürgermeisters: "Wir haben daher von den 400 Verfahren, die aufgrund von Anzeigen entstanden sind, erst 200 abgeschlossen, 42 davon mit einer Strafe."

Öfter prüfen notwendig

Zwei Beamte für Kontrollen, die allerdings recht umfangreich sein können, so Rajakovics, denn die Beamten müssen mit eigenen Augen sehen, dass gegen das Rauchverbot verstoßen wird: "Wenn man das als Behörde nicht selbst sieht, kann man auch nicht entsprechend strafen. Daher muss man wahrscheinlich das eine oder andere Lokal öfter besuchen, um zu sehen ob da etwa die Türen wirklich geschlossen bleiben oder die Bestimmungen bezüglich der Abluft eingehalten werden. Wir haben in Graz 1.330 Gastbetriebe, davon sind 80 Prozent Mehrraumlokale. Da ist also einiges zu kontrollieren."

Salzburg reagiert nur auf Privatanzeigen

Ab 1. Juli plant Graz eine Aktion scharf und will drei zusätzliche Beamte bei der Kontrolle einsetzen. Dann sollen mindestens 15 Lokale pro Tag, auch von Amts wegen, also ohne Privatanzeige, überprüft werden.

In der Stadt Salzburg hat es bis jetzt rund 80 Verfahren gegeben, rund 20 Mal sind Strafen verhängt worden. Auch hier reagiert die Stadt nur auf Anzeigen und schickt nicht von sich aus Beamte zur Kontrolle aus. Aus Personalnot, wie es bei der Stadt Salzburg heißt.

Tipp

Im Klartext, Mittwoch, 30. Juni 2010, 18:15 Uhr Ö1 und Radiokulturhaus, zum Thema Rauchverbot in Lokalen