Zwischenbilanz seit Jahresbeginn

349 eingetragene Partnerschaften

Insgesamt 349 gleichgeschlechtliche Paare haben sich von Jänner bis Mai "getraut" - Schwule und Lesben können seit Jahresbeginn eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Ehe ist Homosexuellen in Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern Europas, verwehrt.

Morgenjournal, 03.07.2010

Wien führend

Die meisten eingetragenen Partnerschaften gibt es, wenig überraschend, in Wien. Dort zählt man 185 eingetragene Partnerschaften. An zweiter Stelle folgt Niederösterreich mit 47, an dritter die Steiermark mit 36. Schlusslichter sind Vorarlberg, Kärnten und das Burgenland mit jeweils weniger als 10 eingetragenen Partnerschaften.

Modell ist diskriminierend

Die Zahlen lägen im Bereich des Erwarteten, sagt Helmut Graupner vom "Rechtskomitee Lambda", das sich für die Rechte Homosexueller einsetzt. Nicht zufrieden ist Helmut Graupner mit dem, was sich der Gesetzgeber für homosexuelle Paare ausgedacht hat. In vielerlei Hinsicht hält Graupner die eingetragene Partnerschaft für diskriminierend. Er versteht nicht, wozu man überhaupt ein eigenes Modell für gleichgeschlechtliche braucht. "Es gibt nicht ein Steuerrecht für Menschen mit schwarzer und weißer Hautfarbe. Das würde jeder als massiv rassistisch empfinden. Selbst wenn sie inhaltlich die völlig gleichen Steuern zahlen würden, wäre es trotzdem rassistisch. Warum trennt man hier die Leute nach ihren Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung in zwei verschiedene Institute?"

Viele Nachteile

Zudem gebe es einige markante Unterschiede, durch die Schwule und Lesben benachteiligt würden, insbesondere, was Paare mit Kinderwunsch angeht, sagt Helmut Graupner: "Es ist die Adoption ausgeschlossen, die fremder Kinder, aber auch die des Partners oder der Partnerin. Auch die Fortpflanzungsmedizin bei den lesbischen Frauen, das heißt die Samenspende eines Dritten, ist ausgeschlossen. Diskriminierungen gibt es im Arbeitsrecht, beim Pflegeurlaub und bei Pflegehospizkarenz, bei der Betreuung von sterbenden Kindern."

Namensrecht zwingt zum Outing

Unterschiede gäbe es auch beim Namensrecht. Will jemand in einer homosexuellen Partnerschaft einen Doppelnahmen führen, so ist dies nur ohne Bindestrich zwischen den beiden Nachnamen möglich. Im Gegensatz zu verheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren, wo die beiden Nachnamen durch einen Bindestrich getrennt werden. Wirkt vielleicht wie eine Lappalie, stellt aber in der Praxis ein Zwangsouting homosexuell verpartnerter Menschen dar.

"Schönster Tag des Lebens" in Amtsstube

Beträchtliche Unterschiede gibt es auch bei der Trauungszeremonie selbst. Heterosexuelle können sich für ihre standesamtliche Eheschließung einen Ort außerhalb der Amtsgebäude aussuchen. Homosexuelle können das nicht. Im Gesetz steht nämlich, "dass die Partnerschaft durch die Unterschriften im Protokoll geschlossen wird und diese Unterschriften haben in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen", sagt Beatrix Hornschall von der für Standesämter zuständigen Wiener Magistratsabteilung. Wer Pech hat, landet am schönsten Tag des Lebens in einer kahlen Amtsstube. Will man das vermeiden, ist Kreativität gefragt.

Happy End in Wien

In Wien wusste man sich zu helfen, sagt Hornschall. Der rechtliche Teil mit den Unterschriften findet in der Behörde statt: "Und dann gibt es an einem wunderschönen Ort in Wien eine Zeremonie mit Ansprache, Kuss, Ringwechsel - alles was sich das Paar wünscht, damit der schönste Tag im Leben in Erfüllung gehen kann", so Hornschall weiter.

"Das ist bei allen gleich"

Ansonsten gebe es bei Trauungen homosexueller und heterosexueller gar keine so großen Unterschiede: "Ich kann aus Erfahrung sagen, dass alle Paare sehr aufgeregt sind. Es fließen sehr oft Tränen der Rührung. Das ist bei allen Paaren gleich." Im Menschlichen sind also alle ähnlich, auch wenn das Gesetz sie trennt.