Ab 1. August

Generelles Rauchverbot in Bayern

Das bislang strengste Rauchverbot in ganz Deutschland - gilt seit Mitternacht in Bayern. Außer bei privaten Feiern ist das Rauchen in Gaststätten generell verboten.

Morgenjournal, 01.08.2010

Andreas Mitschitz

Bevölkerung dafür

In der bayerischen Gastronomie gilt jetzt das strengste Rauchverbot in ganz Deutschland. Das neue Gesetz trat um Mitternacht in Kraft. Damit darf auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Lokalen und Bars sowie in Bier- und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung hatte sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden - 61 Prozent der Wähler stimmten dafür.

Österreich ist anders

Zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes riefen Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) und der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, Wirte und Raucher auf, das Verbot strikt zu befolgen. Das Ja der Bayern hatte auch den Befürwortern eines strengen Rauchverbots in Österreich Auftrieb gegeben.

Hierzulande ist erst am 1. Juli eine neue Regelung in Kraft getreten, die für Gastbetriebe eine verpflichtende räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich normiert, wobei letzterer überwiegen muss. Diese österreichische Lösung gilt jedoch nicht für Kleinlokale unter 50 Quadratmeter Fläche, in denen weiter geraucht werden darf.

Eine einzige Ausnahme

In Bayern gibt es ab sofort nur noch eine Ausnahme vom Rauchverbot in der Gastronomie: Bei privaten Feiern in Gaststätten, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten, darf auch weiter geraucht werden - das sehen die aktuell erlassenen Detailregelungen des Gesundheitsministeriums zu dem neuen Gesetz vor. Einige Initiatoren des Volksbegehrens hatten dies teils scharf kritisiert und angekündigt, die Regelung juristisch zu überprüfen. Sie befürchten, dass diese Regelung von den Gastronomen zur Aushöhlung des Rauchverbots missbraucht werden könnte.

Keine Raucherclubs mehr

Eine Rückkehr zu den Raucherclubs ist aber ausgeschlossen. Das Schlupfloch in der vorletzten Fassung des Gesetzes, das damals viele Wirte nutzen, gibt es nicht mehr - sie hatten ihre Lokale kurzerhand zu Raucherclubs erklärt und so das Qualmverbot unterlaufen.

Bis 1.000 Euro Strafe

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können Bußgelder von 5 bis 1.000 Euro fällig werden. Und wenn ein Wirt sich partout nicht ans Gesetz halte, könne er seine Konzession verlieren, hatte der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle am Samstag betont.