Im Tausch für Visumfreiheit

Wien erlaubt USA Zugriff auf Polizeidaten

Die USA sollen Zugriff auf österreichische Polizeicomputer erhalten, im Gegenzug müssen Österreicher weiterhin kein Visum für die Einreise nach Amerika beantragen. Federführend in den Verhandlungen mit den USA war das Außenministerium. Dieses bestätigt, dass ein Datenaustausch geplant ist, verweist aber auf die rechtlichen Auflagen. Datenschützer sind alarmiert.

Mittagsjournal, 29.09.2010

Bei Verdacht gegen Einzelpersonen

Amerikanische Behörden erhalten keinen online-Zugriff auf österreichische Polizeicomputer, aber: Gibt es einen Verdacht gegen eine bestimmte Person, sollen die amerikanischen Behörden zunächst nur die Fingerabdrücke abgleichen können, sagt Peter Launsky, Sprecher des Außenministeriums. Im Fall eines schweren Delikts oder eines Terrorverdachts würden die Daten über Fingerabdrücke ausgetauscht. Sollte dann ein Treffer in den Datenbanken der USA und Österreichs vorliegen, würden auch personenbezogene Daten ausgetauscht, so Launsky. und zwar auch - sofern vorhanden: Religion, ethnische Zugehörigkeit oder politische Anschauung. Welche Daten konkret weitergegeben werden, entscheiden laut Launsky die österreichischen Behörden - also die Polizei.

Probleme bei falschem Verdacht

Umgekehrt erhalten auch die Österreicher Daten der amerikanischen Behörden, sagt Launsky. Das Problem: im österreichischen System sind auch Daten von Verdächtigen gespeichert, die noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Im Fall einer Entlastung hat der Betroffene in Österreich Anspruch darauf, dass sämtliche Daten gelöscht werden. In den USA ist das nicht der Fall, kritisieren Datenschützer. Sind die Daten einmal in Händen der amerikanischen Behörden, habe man darauf keinen Zugriff mehr.

Datenschutzkommission vertritt Rechte

Allerdings soll die österreichische Datenschutzkommission einschreiten, sollte ein Unschuldiger im amerikanischen System gespeichert sein, und die Rechte des österreichischen Bürgers vertreten, so Launsky.

Parlament muss zustimmen

Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, sie befinden sich aber in der Zielgeraden, heißt es im Außenamt. Unterschrieben ist das Abkommen derzeit jedenfalls noch nicht. Denn auch das Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen.

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DIE PRESSE