Steinkorallen und Elfenbein-Schnitzereien

Verhängnisvolle Reise-Mitbringsel

Schlangenleder-Gürtel, Korallen-Kette, Kaviar - solche Reise-Mitbringsel oder Schnäppchenkäufe im Internet sind oft illegal und verstoßen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Ob Steinkorallen, Elfenbein-Schnitzereien oder pflanzliche Potenzmittel aus dem Internet - tausende Pflanzen- und Tierarten werden durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Wer sie nach Österreich einführt - im Reisegepäck oder per Post - kann sich strafbar machen.

Das internationale Übereinkommen soll die Bedrohung der wildlebenden Tiere und Pflanzen durch "Übernutzung" (durch intensives Jagen und Sammeln) hintanhalten; aber nicht, indem es den internationalen Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen gänzlich verbietet.

Natürlich gibt es Arten, die dermaßen gefährdet sind, dass sie keinesfalls gekauft bzw. verkauft werden dürfen - für viele andere Arten aber ist ein Handel unter strengen Auflagen erlaubt - erläutert Valerie Zacherl-Draxler, Leiterin der Abteilung für Natur- und Artenschutz und Nationalparks im Umweltministerium, anlässlich der Wissen-aktuell Serie zum "Internationalen Jahr der Biodiversität".

"Dahinter steht die Idee, dass ein ausnahmsloses Handelsverbot nicht zwingend die Nachfrage verringert, sondern vielmehr auch die Attraktivität von solchen Arten steigern kann und damit den illegalen Handel antreiben - womit man dann überhaupt keine Überwachungsmöglichkeiten mehr hat. Ein weiterer Gedanke ist auch, dass ein nachhaltiger Handel durchaus auch eine Überlebenschance für bedrohte Arten sein kann, weil man der lokalen Bevölkerung die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Ressourcen selbst zu verwalten und damit allen Bevölkerungsschichten auch einen wirtschaftlichen Anreiz gibt, diese Ressourcen zu erhalten und diese nachhaltig zu nutzen. Dazu ist es natürlich notwendig, dass der Handel diesen Nachhaltigkeitskriterien entspricht, dass aber auch Kontrollen gegeben sind, die nachvollziehbar sind und eine gewisse Transparenz herrscht. Positivbeispiele für solche nachhaltige Nutzung und nachhaltigen Handel mit bedrohten Arten sind bspw. im südlichen Afrika der Gepard, der Leopard und auch das Weiße Nashorn."

Service

Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Umweltbundesamt – "Schauen statt Kaufen", Broschüre von WWF, Umweltministerium usw.