Amtsmissbrauch und Untreue

Prozess gegen Jugendamtmitarbeiter

Am Landesgericht Korneuburg beginnt heute der Prozess gegen einen Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin, denen Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen wird. Sie hätten dem Vater zweier Töchter trotz des Obsorgebeschlusses durch das Gericht den Zugang zu seinen Kindern verwehrt.

Morgenjournal, 16.1.2012

"Gefahr in Verzug"

Zwei Gerichtsinstanzen haben Ende 2009 entschieden: Der Vater und nicht die Mutter soll die Obsorge bekommen für die damals fünf und acht Jahre alten Schwestern aus Niederösterreich. Basis dafür waren Gerichtsgutachten einer Psychologin. Doch laut der Ö1 vorliegenden Anklageschrift war die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin gegen diese Obsorgeübertragung. Als die Mutter bald darauf behauptet, der Vater hätte eine Tochter an den Haaren gerissen, argumentiert das Jugendamt, es bestehe "Gefahr in Verzug". Mit diesem Argument kann es dem Vater die eben erst erhaltene Obsorge gleich wieder entziehen und lässt die Töchter weiter bei der Mutter wohnen. Über den Vater wurde etwa auch ein Abholverbot vom Kindergarten verhängt. Und er sagt, er habe seine Kinder dann sieben Monate lang nicht gesehen.

Kindeswohl gefährdet

Ein weiteres Gerichtsgutachten hat mittlerweile ergeben, dass die Unterbrechung des Kontakts zum Vater das Kindeswohl gefährdet hat, der Mutter wird "Matriarchalisierung" vorgeworfen und der Wahrheitsgehalt ihrer Angaben über häufige Gewaltanwendung durch den Vater wird bezweifelt.

Und in der Anklageschrift wegen Amtsmissbrauchs wird dem Jugendamtschef und der Sozialarbeiterin wörtlich vorgeworfen, sie hätten den Vater an seinem Recht auf Ausübung der alleinigen Obsorge geschädigt. Außerdem liege "Gefahr in Verzug" für Kinder nur dann vor, wenn eine konkrete und offenkundige Gefährdung vorliegt und nur bei einem erheblichen Verstoß gegen das Gebot der gewaltfreien Erziehung. Die angeklagten Jugendamtsmitarbeiter hätten die Verpflichtung zur Objektivität und Wahrheitserforschung außer Acht gelassen. Und selbst wenn der Vater eine Tochter an den Haaren gerissen hätte, hätte das Jugendamt ihm die Obsorge demnach nicht entziehen dürfen.

Die Jugendamtsmitarbeiter sind außerdem wegen Untreue angeklagt, sie sollen das Land Niederösterreich um 1000 Euro geschädigt haben, weil sie der Mutter Unterstützung bei der Erziehung zuerkannt haben.

Macht der Jugendämter

Der Prozess könnte aufzeigen, wie groß die Macht der Jugendämter speziell in Ostösterreich ist und welch gravierende Auswirkungen die langen Gerichtsverfahren haben. Denn wegen des langen Gerichtsverfahrens nach dem Obsorge-Entzug leben die Mädchen bis heute bei der Mutter - und mittlerweile hat sie rechtskräftig die Obsorge erhalten, offenbar weil es den Kindern mittlerweile tatsächlich schaden könnte, wenn sie aus ihrer gewohnten Umgebung zum Vater übersiedeln würden.

Der angeklagten Jugendamtsmitarbeiterin und ihrem Chef aber drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess ist vorerst nur für Montag anberaumt. Der beschuldigte Jugendamtschef wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben.