Geldstrafe statt Anzeige

Cannabis-Konsum liberalisieren

Wer in der Schweiz Cannabis konsumiert, soll künftig nur mehr eine Geldstrafe zahlen müssen und nicht mehr auotmatisch strafrechtlich verfolgt werden. Damit sollen Behörden von der Behandlung kleiner Delikte entlastet werden. Nur bei der Jugend unter 18 will man weiterhin an einer Anzeige festhalten.

Morgenjournal, 7. 4. 2012

Geld statt Anzeige

Wer über 18 ist und bei einer Anhaltung durch die Polizei nicht mehr als 10 Gramm bei sich trägt, soll künftig nicht mehr angezeigt werden. Die Polizisten kassieren stattdessen eine Geldstrafe. Von 200 Schweizer Franken ist derzeit die Rede. Bei einer Anzeige würden die Folgekosten etwa gleich hoch ausfallen, sagt man hier bei der Staatsanwaltschaft von Sankt Gallen.

Gelegenheitskiffer entkriminalisieren

In der Schweiz werden jährlich 33.000 Personen angezeigt, weil sie Cannabis konsumiert haben. Viele davon - so schätzt man - sind Gelegenheitskiffer; sie sollen künftig nicht mehr kriminalisiert werden. Die Ermittler sollen sich lieber auf die Ausforschung von Drogenhändlern konzentrieren, so die Mehrheit im Parlament, die für die neue Regelung gestimmt hat. Generell bleibt der Konsum von Cannabis in der Schweiz strafbar, doch es soll es im Fall von Privatkonsum Ausnahmen geben.

Gute Erfahrungen

Dieser Kanton ist Vorbild für die schweizweite Initiative, denn die Ostschweizer haben ihr Modell schon vor rund acht Jahren gestartet und sind bis heute davon überzeugt, erklärt Thomas Hansjakob, der erste Staatsanwalt. "Die Erfahrungen sind sehr gut. Das Verfahren ist wesentlich einfacher und entlastet vor allem die Polizei von Schreibarbeit, die eigentlich nicht nötig ist. Es ist sicher so, dass es tendenziell zu mehr Verzeigungen führt, aber der Unterschied ist nicht groß."

Personalersparnis

Man spare sich eindeutig Personal, das für wichtigere Dinge gebraucht werde. Kiffen wird hier als Verwaltungübertretung geahndet, ähnlich dem Falschparken. Man zahlt hier allerdings derzeit nur 50 Franken. Mit der Buße verzichtet die Behörde auf eine Registrierung der Person und auf ein Gerichtsverfahren. Zumindest wenn man das erste Mal erwischt wird.

Unterschiedliche Reaktionen

Das ist der erste Schritt in Richtung Legalisierung von Cannabis, schimpft die politisch rechte Seite. Das sieht man bei der Stiftung Suchthilfe nicht so. Jürg Niggli sagt, die Konsumenten orientieren sich nicht nach der Strafe, sie wollen konsumieren und zudem sei seit der Einführung keine weitere Häufung an Delikten festzustellen. Die Suchthilfe-Stiftung würde den Konsum von Cannabis für Erwachsene ganz legalisieren.

Verschärfung bei Jugendlichen

Ist man früher mit allen Erstkonsumenten so verfahren, so wurde die Praxis bei Jugendichen unter 18 Jahren vor drei Jahren wieder verschärft. Junge Leute müssen bei der Suchthilfe vorsprechen, hier wird genauer hingesehen, ob es sich um ein einmaliges Erlebnis mit einem Joint handelt oder ob eine Drogengefährdung vorliegt. Hier ginge es um den Schutz der jungen Leute.