Justizministerium blockiert
Gruppenklagen: Bitte warten
In Österreich wird es auch weiterhin keine Gruppen- oder Sammelklagen geben. Während die Konsumentenschützer auf fertige Gesetzesentwürfe verweisen, liegen die Pläne dazu im Justizministerium ohne Aussicht auf Verwirklichung.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 9.6.2012
VKI: Kostet Zeit und Geld
Ein Fall - hunderte, vielleicht tausende Opfer. Eigentlich sollte eine Gruppenklage schon bis zum Frühjahr 2010 möglich sein. Doch der Entwurf liegt versteckt in einer Schublade im Justizministerium. Das kostet die Betroffenen Zeit und Geld, berichtet Peter Kolba, Chef des Vereins für Konsumenteninformation VKI am Beispiel der Klage gegen den Finanzberater AWD: Drei Jahre habe man verloren, um Vorfragen zu klären.
Das zeitraubende Hickhack um die Zulässigkeit einer Klage wird wohl noch länger andauern. Denn obwohl ein noch offener Punkt im Regierungsabkommen, gibt es derzeit keinen neuen Anlauf für das Gesetz, kritisiert Kolba: es gebe einen Entwurf aus dem Jahr 2007 und es gebe keine Anzeichen einer Umsetzung.
Ministerium: Widerstand der Wirtschaft
Der Entwurf vom Justizministerium wird von der Wirtschaft schon länger blockiert. Das Argument: Menschen ohne Rechtsschutzversicherung würden dadurch ermutigt, eine Klage gegen Unternehmen zu führen.
Justizministerin Beatrix Karl war für ein Ö1-Interview nicht verfügbar, ihr Sektionschef Georg Kathrein erklärt, das gesamte Vorhaben Gruppenklage stoße auf Widerstände in der Wirtschaft. Es gebe schließlich auch eine Sammelklage österreichischer Prägung.
Mindeststreitwert strittig
Das Provisorium - das ist die Sammelklage nach österreichischer Art. Da wird die Klage von einem Dritten organisiert und eingebracht. Es gibt auch noch die Verbandsklage, die etwa die Arbeiterkammer oder der VKI stellvertretend einbringen: das sei ein Umweg, bis es eine bessere Gesetzeslösung gebe, und das sei nicht in Aussicht, so Kolba.
Strittig mit dem Justizministerium ist vor allem die Regelung einer Mindestanzahl und eines Mindeststreitwertes. Im schubladisierten Entwurf steht ein Mindeststreitwert von 20.000 Euro und eine Mindestanzahl von 100 Beteiligten. Ob Justizministerin Karl den Entwurf aus der Lade holen wird, ist noch nicht klar. Fest steht, es handelt sich um ein heikles Papier.
Wirtschaft spielt Ball zurück
Die Wirtschaftskammer will sich den schwarzen Peter nicht zuschieben lassen. Sie sagt, der Entwurf des Justizministeriums sei "unausgegoren" gewesen und spielt den Ball damit zurück.
