Zweiter Tschetschene: Ausgewiesen, verhaftet

Vor eineinhalb Wochen wurden 13 tschetschenische Asylweber aus Österreich nach Moskau abgeschoben. Am Wochenende wurde bereits der zweite von ihnen in Russland festgenommen. Laut Angaben der Verwandten wurde seine Festnahme damit begründet, dass er Mitglied der Aufständischen gewesen sei.

Mittagsjournal, 10.12.2012

Haftgrund "Banditentum"

Er suchte Schutz in Österreich und sitzt jetzt im Gefängnis: Danial M., dessen Abschiebung in Vorarlberg für Proteste, Demonstrationen und sogar einen vorübergehenden Hungerstreik gesorgt hatte. Nach seiner Abschiebung nach Moskau vor eineinhalb Wochen wurde er am Freitag in Südrussland verhaftet und sitzt inzwischen in einem Gefängnis der tschetschenischen Hauptstadt Grozny. Ihm wird, so die Auskunft seines Bruders, Banditentum vorgeworfen - in Russland ist das der übliche Vorwurf bei Aufständischen, die gegen das Regime des tschetschenischen Präsidenten Ramzan Kadyrow kämpfen.

Verfahren nicht abgeschlossen

Die Abschiebung war von Anfang an umstritten, da Danial M. den negativen Bescheid des Asylgerichts rechtlich bekämpfen wollte und noch nicht alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen waren. Auch der Ausgang des Bleiberechtsverfahren ist noch offen: Die schwangere Frau des Mannes durfte in Vorarlberg bleiben, wo auch mehrere seiner Verwandten leben.

Es ist nicht die erste Verhaftung eines Abgeschobene aus dem Charterflug vor eineinhalb Wochen. Bereits unmittelbar nach der Landung in Moskau wurde Rasambek I. festgenommen. Nach ihm war wegen mutmaßlichen Autodiebstahls gefahndet worden, was aber weder er noch die österreichischen Behörden wussten.

Erfundene Delikte

Russische Menschenrechtsaktivisten verweisen darauf dass politische Aktivisten in Russland oft wegen erfundener strafrechtlicher Delikte verfolgt werden. Die Ausschreibung zur Fahndung erfolgte in diesem Fall erst mehrere Jahre nach der Flucht von I. nach Österreich. Seine Familie konnte immer noch keinen Kontakt zu ihm herstellen. Das Innenministerium verweist darauf dass Einzelfälle nicht kommentiert werden und auf die negativen Entscheidungen des Asylgerichtshof. Außerdem: Asyl biete Schutz vor politischer und nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

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