Asylgerichtshof verteidigt Abschiebung

Ein aus Österreich nach Russland abgeschobener Tschetschene ist seit der Festnahme - unmittelbar nach seiner Ankunft in Moskau - verschwunden. Der österreichische Asylgerichtshof wehrt sich gegen den Vorwurf, man habe den Mann abgeschoben, obwohl es in Russland einen Haftbefehl gegen ihn gab. Von dem Haftbefehl habe man nichts gewusst, sagt der Asylgerichtshof. Die Asylverweigerung für die gesamte Familie sei rechtskräftig.

Abendjournal, 5.12.2012

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