UNHCR drängt auf Zählung der Staatenlosen

Österreich hat vor fünf Jahren eine UN-Konvention über die Rechte Staatenloser ratifiziert, die immerhin schon aus dem Jahr 1954 stammt. Aber immer noch gibt weder ein Verfahren, um festzustellen, ob jemand staatenlos ist, noch aussagekräftige Zahlen. Das Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) will nun herausfinden, wie viele Staatenlose tatsächlich in Österreich leben.

Morgenjournal, 11.5.2013

Problem unbekannten Ausmaßes

Das Innenministerium kann nur Auskunft darüber geben, wie viele Staatenlose mit Aufenthaltsbewilligung in Österreich leben. Weniger als tausend, genauere Zahlen habe man nicht. Die Statistik Austria spricht von 2.760 staatenlosen Menschen und 11.600 Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit. Wie groß das Problem zahlenmäßig ist, weiß also niemand genau. Keine Staatsbürgerschaft zu haben, bedeutet für die Betroffenen aber eine Menge schwerwiegender Probleme, sagt Christoph Pinter, der Leiter des UNHCR-Büros in Österreich. Er nennt als Beispiel die Personenkontrolle eines Staatenlosen ohne Bleiberecht: "Das kann dazu führen, dass man sie vorübergehend festnimmt, um ihre Identität zu überprüfen. Letztendlich wird sich dann herausstellen, dass man sie in kein anderes Land bringen kann und somit wird man sie auch wieder gehen lassen. Das kann sich natürlich vielmals widerholen."

Empfehlung an Bundesregierung

2008 hat Österreich die zweite Staatenlosenkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Damals wurde vereinbart, dass das UNHCR prüft, wie viele Staatenlose in Österreich leben. "Das ist noch ausständig und wir in nächster Zeit erfolgen", kündigt Pinter an. Derzeit gibt es in Österreich noch kein Verfahren, um festzustellen, ob eine Person tatsächlich staatenlos ist oder nicht. Am Ende der UNHCR-Erhebung soll eine Empfehlung an die Bundesregierung stehen, ein Feststellungsverfahren zur Staatenlosigkeit einzuführen, sagt der UNHCR-Vertreter. Ähnliche Projekte habe es in Belgien, den Niederlanden und Großbritannien gegeben.

Dass es in Zukunft einen regen Zulauf zu einem solchen Verfahren geben könnte, glaubt Pinter nicht. Das zeige die Praxis in anderen Ländern: In anderen Ländern wie Frankreich, Ungarn oder Italien gebe es derartige Verfahren schon jahrzehntelang, und dort zeige sich kein Massenzustrom.

Ein Verfahren könnte die Grundlage dafür sein, dass Österreich der Verpflichtung nachkommt, Staatenlosen die Einbürgerung zu erleichtern. Im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz hat die Regierung das zuletzt nicht gemacht.