Staatenlose: Österreich säumig

Wer staatenlos ist, hat kaum Rechte und kann sich nicht auf den Schutz seines Staates verlassen. Zwei UN-Konventionen zum Schutz Staatenloser hat Österreich unterzeichnet - eine vor mehr als 40 Jahren - bis jetzt wurden sie aber nicht in österreichisches Recht umgesetzt. Auch im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz habe die Regierung die Chance nicht genutzt, kritisiert das Flüchtlingskommissariat UNHCR.

Mittagsjournal, 10.5.2013

Geboren in Österreich, staatenlos

Auch in Zukunft werden in Österreich Kinder auf die Welt kommen, die staatenlos sind, kritisiert Christoph Pinter, der Leiter des UNHCR-Büros in Österreich. Das passiert etwa dann, wenn die Eltern ausländische Staatsbürgerschaften haben und dort die Gesetzeslage verhi8ndert, dass das Kind automatisch deren Staatsbürgerschaft erhält. Aufgrund des österreichischen Rechts ist aber das Kind allein auch nicht berechtigt, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. "Es sitzt sozusagen zwischen zwei Stühlen. Und um zu vermeiden. Dass letztlich ein staatenloses Kind übrigbleibt, wäre es aus unserer Sicht wichtig, dass Österreich Vorkehrungen trifft."

Verstoß gegen UN-Konvention

Wer in Österreich staatenlos geboren wird, hat keine Chance auf eine rasche Einbürgerung. Auch das Staatsbürgerschaftsgesetz neu sieht vor, dass man erst zwischen 18 und 20 Jahren einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen kann. Laut UNHCR hält sich Österreich damit nicht an die UN-Konvention, die es immerhin schon 1971 ratifiziert hat. Christoph Pinter fordert, man sollte verhindern, dass Menschen ihre gesamte Kindheit und Jugend als Staatenlose verbringen müssen. Die Staatsbürgerschaft sollte automatisch bei der Geburt oder zumindest bald danach ohne besondere Voraussetzungen vergeben werden.

Dauerhafter Aufenthalt

Laut der zweiten UN-Konvention sollen Staatenlose einfacher die Staatsbürgerschaft jenes Landes bekommen, in dem sie sich dauerhaft aufhalten. Obwohl sich Österreich 2008 dazu verpflichtet hat, gibt es diese Ausnahmeregelungen für Staatenlose bis jetzt noch nicht. Und so ist es für Menschen ohne Papiere fast unmöglich, die Voraussetzungen für einen Staatsbürgerschaftsantrag zu erfüllen. Pinter drängt auf verkürzte Wartezeiten und den Wegfall zu großer Hürden wie den Nachweis von Einkommen oder schwierige Tests. Schließlich gehe es um eine besonders schutzbedürftige Personengruppe.

Statistik unklar

Die Dimension der Staatenlosigkeit in Österreich ist nicht bekannt. Laut Innenministerium gibt es weniger als 1.000 Staatenlose mit Aufenthaltsbewilligung. Genauer ist die Zahl nicht erfasst. Die Statistik Austria führt 2.760 Menschen als Staatenlose und rund 11.600 Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit. In Zusammenarbeit mit Behörden und Hilfsorganisationen will das UNHCR nun prüfen, wie viele staatenlose Menschen tatsächlich in Österreich leben.