Keine Änderung für ÖBB-Kunden

Die heimische Schienen Control sieht im EuGH-Urteil über Entschädigungen bei Verspätungen eine Stärkung der Fahrgastrechte. Für ÖBB-Kunden wird sich aber nichts ändern - weil das Urteil bereits vorweg genommen wurde.

Mittagsjournal, 26.9.2013

Stärkung der Fahrgastrechte

Wer wie die Bahn mit einem hohen Maß an Pünktlichkeit wirbt, muss damit rechnen ernst genommen zu werden. Für die Fahrgäste tut das die staatliche Schlichtungsstelle namens Schienen Control in Wien. Sie war es auch, die die ÖBB vor etwa drei Jahren auf Entschädigungszahlungen geklagt hat, sollte eine Zugverbindung wegen höherer Gewalt stark vom Fahrplan abweichen. Also aufgrund eines Unwetters, Erdrutsches oder eines Streiks. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hatte die Beschwerde der ÖBB abgewiesen und der Schienen Control Recht gegeben. Weil Fahrgastrechte in einer EU Verordnung festgehalten sind, hat sich nach dem Einspruch der Bahn der EuGH mit dem Streit befasst und - wie erwartet - im Sinne des Kunden entschieden. Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle, ist dementsprechend zufrieden und erleichtert. Sie gehe davon aus, dass starke Fahrgastrechte die Bahn attraktiver machen gegenüber anderen Verkehrsmitteln.

Keine Änderung für ÖBB

Für die Bundesbahnen ändert sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nichts, so die Mitteilung aus der Konzernzentrale. Die ÖBB zahlen bereits seit Jänner 2011 eine Entschädigung, wenn eine Verspätung durch höhere Gewalt zustande kommt, und zwar für Einzeltickets im Fernverkehr. Es war kein freiwilliges Entgegenkommen der Bahn in Richtung Kunden. Sie musste, weil ihr Einspruch beim Verwaltungsgericht in Wien keine aufschiebende Wirkung hatte. Wie viel die Bahn an Entschädigungen aufgrund höhere Gewalt bisher bezahlt ist nicht bekannt. Weder Bahn noch Schlichtungsstelle führen eine dementsprechende Statistik. Bekannt ist zumindest die Summe aller Rückzahlungen für das vergangene Jahr. Die Bahn hat wegen Verspätungen im Fern- und Nahverkehr an die 360.000 Euro an gut 20.000 Reisende bezahlt.