EuGH: Entschädigung bei Bahnverspätungen
Die ÖBB müssen bei großen Versprätungen Entschädigungen zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute festgestellt. Auf "höhere Gewalt" darf sich die Bahn künftig nicht mehr berufen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.9.2013
ÖBB muss bei Verspätung zahlen
Bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden gibt es mindestens ein Viertel des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte. Das steht in den Beförderungsbedingungen der ÖBB. Die Bahn will aber nicht zahlen, wenn ein Zug wegen höherer Gewalt zu spät kommt - etwa wegen eines Streiks, ungünstiger Witterungsbedingungen und Beschädigungen der Infrastruktur. Laut EUGH ist das eine unzulässige Ausnahme. Im Urteilsspruch stellt EUGH-Richterin Maria Berger klar:
"Dass ein Eisenbahnunternehmen nicht berechtigt ist in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Klausel aufzunehmen, wonach es von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen befreit ist, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht."
Höhere Gewalt keine Entschuldigung
Der zuständige Generalanwalt des Gerichtshofs hatte schon zuvor darauf hingewiesen, dass Bahnverspätungen fast immer wegen Streiks oder schlechten Wetters zustande kommen. Würde das anerkannt, wäre die Bahn fast immer aus dem Schneider.
Der Eisenbahnregulator Schienen Control hatte den ÖBB vorgeschrieben, ihre Ausnahmeregelungen für Entschädigungen fallen zu lassen. Die ÖBB haben dagegen geklagt und sind beim Europäischen Gerichtshof heute damit abgeblitzt.
Entschädigung nur für Fahrpreis
Die Entschädigungspflicht gilt allerdings nur für die teilweise Rückerstattung des Fahrpreises. Ersatz für mögliche andere Unkosten - etwa weil ein Fahrgast in einem Hotel übernachten muss oder einen wichtigen Termin versäumt - gibt es damit nicht automatisch. Bei diesen, wie es beim EUGH heißt, individuellen Schäden, kann sich die Bahn weiterhin auf höhere Gewalt berufen und damit für nicht zuständig erklären.