Architekten unter Druck

Die Planung eines Bauwerks ist ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Berufsgruppen: Statiker und Ingenieure, Bauherren und Behörden, Bauleiter und Professionisten. Passieren dabei Fehler, wird die Verantwortung oft den Planern, also den Architekten, umgehängt.

Modernes Wohnhaus

(c) t hoch n

Wenn ein Architekturbüro – egal ob zu Recht oder ungerechtfertigt – dafür juristisch belangt wird, kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Dennoch sehen sich Architekten unter Druck, auch vertraglich heikle Aufträge anzunehmen, und Honorarnachlässe zu gewähren – schließlich gilt es, die Büroinfrastruktur zu erhalten und die Mitarbeiter zu entlohnen. Die Berufsgruppe der Architekten hat sich zunehmend mit betriebswirtschaftlichen, technischen und juristischen Fragen zu beschäftigen – auf Kosten der kreativen Entwurfsarbeit.

Kulturjournal, 03.02.2014

40 Zentimeter Höhenunterschied hatten für Gerhard Binder einen dreijährigen Prozess zur Folge. Der Wiener Architekt und sein Büro t hoch n wurden vom Auftraggeber eines Dachbodenausbaus als angebliche Mitverursacher eines Schadens geklagt, den wer anderer verschuldet hatte: Der Vermesser hatte sich vermessen, woraufhin das Architekturbüro mit falschen Maßangaben plante. Mit den Behörden und den Miteigentümern konnte eine Einigung erzielt werden, berichtet Gerhard Binder:

"Das hat dann alles gepasst. Nur wurden wir auf Mitschuld geklagt." Nach mehreren Jahren und etlichen Verhandlungen habe sich herausgestellt, "dass der tatsächliche Schaden sehr gering war. Insofern hat es mich nicht überrascht, dass die Kläger ihre Klage zurückgezogen haben." Dennoch wird der Aufwand, den das Büro t hoch n durch die Klage gehabt hat, nicht abgegolten.

Gedrückte Honorare und Klagen

"Was erwartet man sich? Ein Architekt, der von Anfang an um seine Existenz kämpft, ist das mein Begleiter in einem Bauvorhaben um ein Optimum an Qualität zu erzielen?", hinterfragt der Rechtsanwalt Hannes Pflaum die Einstellung von Bauherren, die Honorare drücken und Klagen anstreben. Das betrifft öffentliche Auftraggeber ebenso wie private. Hannes Pflaum ist Präsident des Architekturzentrum Wien. Mit seiner Anwaltskanzlei "Pflaum Karlberger Wiener Opetnik" vertritt er unter anderem Architekten, auch schon bei der Vertragsentwicklung. Von Auftraggebern werde es zuweilen als Kriegserklärung verstanden, wenn ein Architekt zu einer Vertragsverhandlung einen Anwalt mitnehme. Und:

"Die Verträge entwickeln sich in eine Richtung, die man nur als sittenwidrig bezeichnen kann", so Pflaum. "Das hat mit dem wirtschaftlichen Kräfteverhältnis zu tun. Architekten haben eine schwache Position, einfach aus dem Grund heraus: die brauchen den Auftrag. Wenn sie ihn nicht bekommen, können sie ihre Gehälter nicht mehr bezahlen."

Wenn jedoch einem Architekturbüro, das an Wettbewerben teilnimmt und wenige Aufträge hat, ein Auftrag entfällt, kann das existenzbedrohend sein. Viele Architektinnen beugen sich daher den von den Bauherren auferlegten Bedingungen. Auch was die Höhe und den Auszahlungszeitpunkt der Honorare betrifft – was Hannes Pflaum kaufmännisch für alle Beteiligten für unvernünftig hält.

"Heute rechnet man mit Energie-life-cycles. Das ist ja alles Schwachsinn und nur eine Schaumschlägerei", meint Pflaum. "Entscheidend ist, wie wirkt dieses Haus."

"Architektur ist auch eine Kunstrichtung"

Das Wichtigste ist, ich brauche eine mündige Bauherrschaft", sagt Gerhard Binder über das Verhältnis von Bauherren und Architektinnen. Er hat diesbezüglich auch sehr gute Erfahrungen gemacht: "Ich möchte mir nicht vorstellen, dass wir nur noch Abwickler sind. Weil der Anspruch, dass Architektur auch eine Kunstrichtung ist, der ist meiner Meinung nach schon wichtig."

Wenn Architektinnen immer mehr rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung – auch für die ausführenden Firmen – übernehmen, hat das Konsequenzen für die Baukultur, analysiert Binder, "dann gibt es die Unterschiede nur noch in der Hülle".

Der Rechtsanwalt Hannes Pflaum sieht einen Lösungsansatz in der Ausbildung, etwa wenn Architekturstudenten besser mit den juristischen und wirtschaftlichen Aspekten ihres Berufes vertraut gemacht werden. Seitens der Bauherrschaft wünscht sich Hannes Pflaum eine höhere Wertschätzung der Leistungen und Fähigkeiten der unter Druck geratenen Architektenschaft: "Sowohl öffentliche Hand als auch Private sollten gebildeter werden, weil dann würden sie den Hebel nicht an der falschen Stelle ansetzen."

Hannes Pflaums Büro vertritt übrigens auch jenen Architekten, der als Generalplaner der Sanierung des Stadthallenbads wegen angeblicher Planungsfehler geklagt wird. Die Sanierung wurde wegen eines Lecks im Schwimmbecken gestoppt, und der Architekt ist – neben der Millionenklage – auch noch mit einer öffentlichen Vorverurteilung in den Medien konfrontiert, wie Pflaum kritisiert. Der Prozess wird wohl noch jahrelang dauern. Solidarische Unterstützung gab es von der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten.