Vorratsdatenspeicherung: Ein Rest bleibt

Als endgültiges Aus für die Vorratsdatenspeicherung interpretiert das Justizministerium die gestrige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Damit ist es wohl Geschichte, dass Ermittler per Gerichtsbeschluss auf sechs Monate alte Telefon- und Internetdaten eines Verdächtigen zugreifen konnten. Aber immerhin könnten künftig noch drei Monate alte Telefondaten ausgewertet werden.

Morgenjournal, 28.6.2014

Drei Monate Verrechnungsdaten

Im Vorjahr sind 170 Straftaten mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung geklärt worden - großteils Diebstähle, Raubüberfälle, Drogendelikte. Die Grundlage: Telefon- und Internetfirmen mussten sechs Monate lang auf Vorrat speichern, wer wann mit wem telefoniert, ge-SMS-t oder gemailt hat. Künftig fallen Internet- und E-Mail-Daten aus der Vergangenheit für Ermittlungen wohl völlig weg, sagt Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Telefon- und SMS-Daten gibt es rückwirkend nur, wenn sie aus betrieblichen oder verrechnungstechnischen Gründen gespeichert wurden. Pilnacek: "Künftig wird es so sein, dass die Justiz nur mehr auf die Daten zugreifen kann, die Betreiber aus Gründen der Verrechnungstechnik speichern. Und das dürfen sie längstens für drei Monate - es sei denn, dass der Betroffene Einspruch gegen eine Rechnung erhoben hat." Und der Verfassungs- und Datenschutz-Experte Daniel Ennöckl bestätigt: "Auf die kann bei dringendem Tatverdacht mit richterlichem Befehl zugegriffen werden."

Die Drei-Monatsbeschränkung aus Gründen der Verrechnungstechnik ist mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen worden. Davor hatten einige Betreiber die Daten länger gespeichert, wovon die Ermittler damals profitierten - vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung also.

Alternativen für die Justiz

Dass nun ein österreichischer Alleingang zur Neuregelung der Speicherung der Daten praktisch aller Bürger kommt, glaubt Verfassungsrechtler Ennöckl nicht. Das werde auf europäischer Ebene geregelt. Und Justiz-Sektionschef Pilnacek meint, dass man weder national noch europaweit jemals wieder auf das Speichern von Vorratsdaten zurückkommen wird - wegen der Bedenken von europäischem Gerichtshof und Verfassungsgerichtshof, was das Recht auf Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz betrifft.

Das schriftliche Urteil des Verfassungsgerichtshofs liege allerdings noch nicht vor, sagt Pilnacek. Jedenfalls aber will sich die Justiz auf andere Alternativen konzentrieren. So könnte versucht werden, Daten länger als drei Monate speichern zu lassen, ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Telefon- und Internetnutzer unter dem dringenden Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben.

Übersicht