Höchstrichter kippen Vorratsdatenspeicherung
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Laut den Verfassungsrichtern handelt es sich dabei um einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte", die nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang stehen.
23. November 2023, 15:32
Mittagsjournal, 27.6.2014
"Gravierender Eingriff"
Die Kläger applaudieren nach dem Urteil im Verfassungsgerichtshof. Rechtsanwalt Ewald Scheucher hat mit seinem Antrag Erfolg gehabt, glaubt aber nicht, dass das Kapitel Vorratsdatenspeicherung endgültig vom Tisch ist: "Es wird sicher Versuche geben, etwas Neues aufzusetzen. Ob man es dann wieder bekämpfen kann, werden wir sehen, wenn allfällige Bestimmungen auf dem Tisch liegen." Im gegenwärtigen Moment freue er sich aber, sagt Scheucher.
Ein gravierender Eingriff in die Grundrechte und unverhältnismäßig seien die Gesetze gewesen, hat davor der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger ausgeführt. Und, so Holzinger weiter, es fehlen genaue gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen, wer unter welchen Voraussetzungen auf die Daten zugreifen darf oder wann was gelöscht wird: "Dazu kommt, dass Löschungsbegehren nur hinsichtlich jener speicherungspflichtigen Anbieter gestellt werden können, von denen der Betroffene überhaupt weiß, dass diese ihn betreffende Vorratsdaten gespeichert haben."
Außerdem sei im Verfahren unklar geblieben, ob die gespeicherten Vorratsdaten unwiderruflich zu löschen seien, so Holzinger. Problematisch sei auch gewesen, Daten miteinander zu verknüpfen. "Zu Bedenken ist nämlich, dass im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung auf Daten zugegriffen werden kann, die im Fall ihrer Verknüpfung nicht nur die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen, sondern auch Rückschlüsse auf private Vorlieben und den Bekanntenpreis einer Person zulassen."
Justizministerium enttäuscht
Christin Pilnacek, Vertreter des Justizministeriums zeigt sich enttäuscht. Er habe zwar mit diesem Urteil gerechnet, sagt er, die Ermittlungsarbeit würde nun aber erschwert: "Der Zugriff auf bestimmte Daten ist nicht mehr möglich. Damit fehlen in manchen Verfahren die entscheidenden Hinweise auf weitere Ermittlungen."
Als Argument für die Vorratsdatenspeicherung war immer wieder die Terror-Bekämpfung genannt worden. Die meisten Abfragen hat es allerdings wegen Diebstahls gegeben, zeigt die Statistik. Eine Frist für die Gesetzesreparatur hat der Verfassungsgerichtshof heute nicht gesetzt. Die Regelung muss ab sofort in Kraft treten.