Vorratsdatenspeicherung: VfGH prüft
In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung seit zwei Jahren in Kraft, allerdings mit einer verhältnismäßig kurzen Speicherdauer von sechs Monaten. Ob auch die österreichische Regelung gekippt wird, muss nun aber erst geprüft werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 8.4.2014
Wird Gesetz geändert?
Die österreichische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof geprüft. Sie könnte aber auch vom Nationalrat aufgehoben oder geändert werden.
Die Bundesregierung will das aktuelle Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung im Detail analysieren. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll sich die Entscheidung ansehen, "ob und wie wir betroffen sind", erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat am Dienstag. Die Innenministerin habe beim Treffen der Regierungsmitglieder erklärt, sie werde sich das Urteil genau ansehen, so Faymann. Er verwies darauf, dass Österreich mit sechs Monaten Speicherung ohnehin den kürzesten Zeitraum umsetze. Dies sah auch Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) so.
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) meinte, er wolle das Urteil erst analysieren und, dass Österreich eine "sehr maßvolle" Regelung habe. Ob diese nun angepasst werden muss, könne erst nach der Analyse beurteilt werden. Laut Brandstetter handle es sich um eine Gratwanderung zwischen strafrechtlicher Verfolgung und Wahrung der Grundrechte. Österreich habe mit seiner maßvollen Regelung keine negativen Erfahrungen. Man habe seiner Meinung nach schon die richtige Balance gefunden. Generell zeigte er sich über die "Stärkung der Grundrechte" erfreut.
Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) sieht sich durch das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer "kritischen Haltung" gegenüber der Richtlinie bestätigt. Für Bures ist eine Rücknahme der Gesetze in Österreich "gut vorstellbar".
Datenschützer skeptisch
Besonders kritisch sieht die Rechtsanwaltskammer die Vorratsdatenspeicherung. Vizepräsident Josef Weichselbaum geht davon aus, dass es zu einer Aufhebung kommen wird. Skeptisch bleibt aber Heinz Zeger von der ARGE Daten. Er befürchtet, dass die Regelung in Österreich bleiben könnte, wie sie ist. Denn schon bei der Erstellung der Regelung habe man gesagt, man wolle diese Vorschriften unabhängig davon, ob es sie auf europäischer Ebene geben oder nicht.