VfGH verhandelt heute Vorratsdatenspeicherung

Aufzeichnungen darüber, wer mit wem telefoniert und SMS oder E-Mails austauscht - die sogenannte Vorratsdatenspeicherung - hat der Europäische Gerichtshof vor zwei Monaten gekippt, in Österreich ist die Regelung aber nach wie vor in Kraft. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt heute darüber, ob auch die österreichische Vorratsdatenspeicherung fällt.

Mittagsjournal, 12.6.2014

354 Abfragen im Vorjahr

Die Justiz hat im Vorjahr 354 Mal auf Vorratsdaten der Österreicher zugegriffen. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter hervor. Keine Abfrage erfolgte wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung - obwohl Terror-Bekämpfung als Grund für die Datenspeicherung genannt wurde.

Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Ob auch die österreichische Regelung fällt, muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden. Dort findet heute, Donnerstag, eine öffentliche Verhandlung darüber statt.

44 Beschwerden

Die 354 Zugriffe im Kalenderjahr 2013 sind etwas mehr als im Jahr davor (326 Anordnungen). 227 Fälle konnten 2013 abgeschlossen werden, wobei in 105 Fällen die Maßnahme zur Aufklärung der Straftat beitrug, in mehr als der Hälfte der Fälle (122) aber kein Beitrag zur Aufklärung geleistet wurde. Die meisten Abfragen - insgesamt 113 - erfolgten wegen Diebstahls, 59 Abfragen gab es wegen Drogendelikten und 52 wegen Raubs. In den weiteren Fällen ging es um beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung.

Der Rechtsschutzbeauftragte hat laut dem Bericht insgesamt 44 Beschwerden eingebracht, 33 davon waren erfolgreich. Das Innenministerium berichtete in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von sechs Zugriffen auf Vorratsdaten im Vorjahr. (Text: APA, Red.)