Jetzt offiziell: Anklage gegen ÖBB-Pöchhacker

Seit gestern Abend ist es offiziell: Der ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pöchhacker und zwei Ex-ÖBB-Manager werden wegen Verdachts der Untreue angeklagt. Die Anklageschrift ist bei den Anwälten der Beschuldigten eingetroffen. Es geht um den Vorwurf, dass den ÖBB durch einen Scheinvertrag vorsätzlich Schaden zugefügt wurde.

Morgenjournal, 4.7.2014

"Nicht genehmigter Vertrag"

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten den Abschluss eines Scheinvertrags mit einem ungarischen Lobbyisten beim Kauf der ungarischen Güterbahn MAVCargo vor. Sinngemäß geht es darum, dass er keine oder keine ausreichende Gegenleistung für die 6,6 Millionen Euro Lobbying-Provision erbracht habe. Die Angeklagten, der Ex-Rail-Cargo-Vorstand Gustav Poschalko, ein Ex-Prokurist und der amtierende SPÖ-nahe ÖBB-Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker, sollen dabei einen Millionenschaden für die ÖBB in Kauf genommen haben. Und der Lobbying-Vertrag sei nicht vom ÖBB-Aufsichtsrat abgesegnet gewesen.

"Alle wussten es"

Poschalko-Anwalt Dieter Böhmdorfer bestätigt: Die Anklageschrift ist eingetroffen. Er findet aber, "dass diese Anklage von völligem wirtschaftlichen Unverständnis getragen ist. Der Vorstand ist mit diesem Antrag in den Aufsichtsrat gegangen, dort hat´s natürlich in der Eile Schwierigkeiten gegeben, das stimmt schon. Aber letztlich haben natürlich alle gewusst, dass mit einem Lobbyisten ein Vertrag abgeschlossen wird.“ Nachträglich sei das Geschäft auch abgesegnet worden und "die Unternehmensorgane wurden in der Folge entlastet", so Böhmdorfer,, auch von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) als Eigentümervertreterin der Republik Österreich.

Kritik an Wirtschaftskompetenz

Ursprünglich hatten die Staatsanwaltschaften in Österreich und Ungarn wegen angeblicher Schmiergeldzahlungen an ungarische Politiker oder Parteien oder gar in Richtung Österreich ermittelt. Das ist aber nicht Inhalt der Anklage, sagt Böhmdorfer und kritisiert: "Mehr Wirtschaftskenntnis wäre gut für die hier entscheidungsbefugten Staatsanwälte, weil das zu einer unglaublichen Verunsicherung der Vorstände und Aufsichtsräte führen muss."

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt nach wie vor keine Auskunft - dem Vernehmen nach, weil einem Angeklagten die Anklage noch nicht zugestellt wurde.