"Landfriedensbruch": Ruf nach Abschaffung

Nach dem gestrigen Schuldspruch im Prozess gegen den deutschen Studenten Josef S. wird intensiv über den Paragrafen "Landfriedensbruch" diskutiert. Die SPÖ fordert eine Abänderung des Paragrafen, die Grünen wollen, dass er abgeschafft wird, und auch Justizminister Wolfgang Brandstetter denkt über eine Überarbeitung des umstrittenen Paragrafen nach.

Mittagsjournal, 23.7.2014

Landfriedensbruch bezeichnet eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die durch aktive Beteiligung an Gewalttaten begangen wird. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sagt, dass das grundsätzliche Recht der Demonstrationsfreiheit durch den Paragrafen derzeit eingeschränkt wird. Es sei wichtig herauszustreichen, dass es hier um eine Nötigung von Beginn an handle, und nicht, dass man von nachher sagen kann, die Person hätte erkennen müssen, dass von ihrem Umfeld Gewalttaten entstehen könnten und es damit zu einer Mitschuld kommt.

Albert Steinhauser von den Grünen fordert deshalb eine Abschaffung des Paragrafen. In einem demokratischen Rechtsstaat würde eine gefährliche Grauzone geschaffen für Personen, die an Demonstrationen teilnehmen. Es gebe im Strafrecht schon genug Delikte wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung, die strafrechtlich geahndet werden können.

Die Neos sprechen von einem Gummiparagrafen plädieren für eine schnelle Reform, sagt Justizsprecherin Beate Meinl-Reisinger. Problematisch sei die Bestimmung, dass man sich zurückziehen muss noch bevor eine Straftat begangen wurde. Das sei bei Demonstrationen unmöglich.

Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan will über den Paragrafen diskutieren. Klar sein müsse, dass sich die Person für die Gewalt entschieden habe oder nur zufällig mitgelaufen sei.

ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker war persönlich nicht erreichbar, lässt aber ausrichten, dass sie eine ersatzlose Streichung für überschießend hält: da es Formen der Kriminalität gebe, die durch andere Straftatbestände nicht erfasst seien. Sie plädiert zumindest für eine Nachfolgebestimmung des Landfriedensbruches.

Das Team Stronach will den Paragrafen Landfriedensbruch beibehalten, so Justizsprecher Georg Vetter. Es gebe keinen dringenden Änderungsbedarf.

Im Justizministerium hält man eine ersatzlose Streichung des Paragrafen nicht für sinnvoll, eine Reformgruppe soll bis Oktober aber die Änderungsvorschläge ausarbeiten.