Streit über Datenweitergabe nach Anzeige

Die Neonazi-Internetseite Alpen-Donau.info hat zwei Personen, die die Polizei auf die Aktivitäten der Internet-Seite aufmerksam gemacht haben, im Internet geoutet. Die beiden fühlen sich dadurch bedroht und ärgern sich über die Staatsanwaltschaft. Denn die dürfte die Anzeigen samt Telefonnummern der beiden Betroffenen weitergegeben haben. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich nun die Justiz und meint, die Polizei solle in solchen Fällen künftig anders agieren.

Mittagsjournal, 5.8.2014

"Kein" Aufruf zu Gewalt

Wer die zwei Personen sind, die die NS-Meldestelle des Innenministeriums auf die Webseite Alpen-donau.info aufmerksam gemacht haben, ist eigentlich irrelevant für die Staatsanwaltschaft, meint Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Wesentlich sei das Faktum, dass alpen-donau.info wieder aktiv ist.

Doch die NS-Meldestelle der Polizei hat die Anzeigen der beiden samt ihrer Telefonnummern und einer Adresse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Und der Betreiber von alpen-donau.info hat - vermutlich im Zuge der ganz normalen Einsicht in seinen Ermittlungsakt - die Anzeigen samt Personendaten von der Staatsanwaltschaft erhalten. Jetzt steht auf alpen-donau.info, die beiden Denunzianten würden sich "bestimmt über Fanpost freuen". Ein Aufruf zu Gewalt, ist das nicht. Aber die beiden fühlen sich bedroht.

Daten gar nicht weiterleiten

Hätte der Staatsanwalt die Personendaten schwärzen sollen? Justiz-Sektionschef Pilnacek meint im Interview, die Polizei müsste in solchen Fällen Personendaten gar nicht erst an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Denn die Identität der Meldenden sei kein "Ermittlungsfaktum". In anderen Fällen, in denen sehr wohl Namen von Polizisten geschwärzt wurden, geht Pinacek davon aus, dass ernste Gefahr gegeben gewesen sei. Dann ersuche die Polizei die Staatsanwaltschaft, die Identitäten zu schützen. Und dieses Ersuchen der Polizei hat es im alpen-donau.info Fall offenbar nicht gegeben. Zivilrechtlich können sich die zwei Betroffen laut Pilnacek übrigens wehren gegen die Veröffentlichung auf alpen-donau.info. Sie können die Löschung ihrer Daten einklagen samt einer Entschädigung vom Homepage-Betreiber.