Amtsgeheimnis um Promi-Einbürgerungen

Das Amtsgeheimnis ist immer noch nicht abgeschafft und treibt weiter die seltsamsten Blüten. So weigert sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die Namen von eingebürgerten Prominenten bekanntzugeben, obwohl für Promi-Einbürgerungen gerade neue Kriterien erlassen worden sind, die Transparenz um dieses Privileg bringen sollten. Datenschützer halten diese Vorgangsweise für fragwürdig.

Morgenjournal, 19.8.2014

Geheimnis um nicht zu schützende Daten

Anfang Juni hat die Bundesregierung 59 Personen per Ministerratsbeschluss eingebürgert, unter ihnen 21 Sportler und Sportlerinnen, einen griechisch-orthodoxen Geistlichen, einen kolumbianischen Dirigenten und einen israelischen Physiker. Die Namen sind zwar in Meldungen der Austria Presse Agentur zu finden, nicht aber in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch die Innenministerin. Die FPÖ wollte die Namen der Eingebürgerten erfahren und die Gründe dafür - und ist abgeblitzt. In der Anfragebeantwortung heißt es lapidar: Aus Gründen des Datenschutzes und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden. Was für den Datenschutzexperten Andreas Krisch völlig unverständlich ist: "Hier kann Datenschutz nicht die Begründung sein, aus dem einfachen Grund, weil es um legitimerweise veröffentlichte Daten geht, die dem Grundrecht auf Datenschutz nicht mehr unterliegen."

Krisch bezieht sich speziell auf die eingebürgerten Sportler und Sportlerinnen, die alle namentlich bekannt sind. Und die ja vor allem deshalb eingebürgert wurden, damit sie etwa bei den Olympischen Spielen 2016 für Österreich antreten können. Offiziell wird dennoch das Amtsgeheimnis bemüht. Krisch dazu: "Da haben willkürliche Informationsweitergabe und Auskunftsverweigerung nach Gutsherrenart natürlich keinen Platz. Sondern es bedarf einer Interessensabwägung im Einzelfall. Das heißt, man muss sich in jedem der 59 Einbürgerungsfälle anschauen, überwiegt das Interesse auf Datenschutz der einzelnen Person, oder das Informationsinteresse."

Taugliches Gesetz gesucht

Das wäre ein klarer Fall für ein taugliches Informationsfreiheitsgesetz, das auch einen Informationsbeauftragten vorsehen müsse, meint Datenschützer Andreas Krisch: "Gerade bei solchen Einbürgerungen ist das eine Stelle die sehr unbürokratisch und relativ rasch entscheiden kann, ob die Information zu gewähren ist oder nicht. Und dann, wenn nach dieser Entscheidung immer noch unterschiedliche Meinungen herrschen, besteht ja noch die Möglichkeit für einen weiteren Rechtsweg."

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf müsste man nämlich sofort zum Verwaltungsgericht gehen und klagen, wenn die Behörde die Namen der eingebürgerten Promis nicht herausgeben will und sich auf den Datenschutz beruft. Was einer der Hauptkritikpunkte unter anderem des "Forums Informationsfreiheit" ist, Datenschutz-Experte Krisch unterstützt diese Initiative.

Der Regierungsbeschluss über das Informationsfreiheitsgesetz lässt indessen weiter auf sich warten. Die ÖVP sieht noch offene Fragen beim Datenschutz in Steuerangelegenheiten und kann keinen Termin für einen Beschluss im Ministerrat nennen. Aus Sicht der SPÖ stünde dem Beschluss nichts mehr im Weg. Richtig schwierig wird es ohnehin erst im Parlament, wenn es dann darum geht, eine Zweidrittelmehrheit zu finden. Der Preis werden wohl Nachbesserungen im Entwurf sein.